Ein Hausnotrufdienst handelte nur sehr zögerlich, als ein älterer Mann die Notruftaste betätigte. Erst nach Tagen wurde der Mann in eine Klinik eingeliefert. Dort wurde ein Schlaganfall diagnostiziert. Vor Gericht geht es um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Grundsätzlich muss der klagende Mann beweisen, dass der Schaden auf eine Pflichtverletzung des Hausnotrufdienstes zurückgeht. Doch dieser verteidigt sich: Die schwerwiegenden Folgen des Schlaganfalls wären auch bei rechtzeitiger Hinzuziehung eines Rettungsdienstes eingetreten. Der Bundesgerichtshof hat nun gestern entschieden, wer hier die Beweislast trägt. Mehr lesen
Beweislast
Gericht darf Umfang der Überstunden abschätzen!
Dieses kürzlich bekannt gewordene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.3.2015 (Az. 5 AZR 602/13) ist durchaus überraschend. Bislang galt, dass der Arbeitnehmer seine Überstunden nur dann bezahlt bekommt, wenn er sie vor Gericht im Detail belegen kann. Nun haben die Erfurter Richter jedoch entschieden: Steht fest, dass Überstunden auf Veranlassung des Arbeitgebers geleistet worden sind, kann aber der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- oder Beweislast für jede einzelne Überstunde nicht in jeder Hinsicht genügen, darf das Gericht den Mindestumfang geleisteter Überstunden nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO schätzen. Mit anderen Worten: Das BAG kommt Arbeitnehmern, die ihre Überstunden nicht akribisch aufgeschrieben haben und deswegen in Beweisnöten sind, etwas entgegen. Es lässt eine Schätzung zu. Immerhin. Trotzdem ist der Boden schwankend. Besser ist es also, man kann als Arbeitnehmer vor Gericht sämtliche Überstunden mit den entsprechenden Zeiten unter Beweis stellen.
Vier MRSA-Fälle reichen nicht als Beweis!
Ein Patient, bei dem während eines Krankenhausaufenthaltes eine MRSA-Infektion auftritt, muss einen schadensursächlichen Hygienemangel auch dann beweisen, wenn während der Zeit seines Krankenhausaufenthalts vier weitere Patienten MRSA-Infektionen erleiden. Allein diese Anzahl weiterer MRSA-Infektionen rechtfertigt keine Beweislastumkehr zu Lasten des Krankenhauses. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 14.04.2015 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg bestätigt. Mehr lesen
Pflegeunternehmen kann sich nicht entlasten: Haftung!
Das Urteil des Landgerichts Kassel traf ein Krankenhaus. Es gilt aber auch für alle Pflegeunternehmen! Das Urteil sagt: Wenn ein Patient, verursacht durch das Krankenhauspersonal, einen Unfall erleidet, dann haftet in der Regel das Krankenhaus. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn es beweisen kann, dass keine Pflichtverletzung des Pflegepersonals vorliegt. Das ist dem Krankenhaus im konkreten Fall aber nicht gelungen. Mehr lesen