Urteil des Bundesgerichtshof zum Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen ein Betreuungsgericht den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen genehmigen muss. Insbesondere ging es um die Frage, ob strengere Beweisanforderungen für die Feststellung des mutmaßlichen Patientenwillens gelten, wenn der Tod nicht unmittelbar bevorsteht. Der BGH hat dies verneint (17.9.2014, Az. XII ZB 202/13). Ob der Tod unmittelbar bevosteht oder nicht (wie bei der Wachkomapatientin, um die es letztlich ging), macht keinen Unterschied für die Ermittlung des Patientenwillens. Es muss von dem Landgericht, an das die Sache zurückverwiesen wurde, nun erneut geprüft werden, welche Behandlungswünsche die Betroffene tatsächlich hatte.

Urteil zu parenteraler Ernährung: Behandlungspflege oder Grundpflege?

RA Thorsten Siefarth - LogoParenterale Ernährung wird unter Umgehung des Verdauungstrakts verabreicht, meist intravenös. Schwierig ist seit je her, ob die diesbezügliche Versorgung eines Pflegebedürftigen als medizinische Behandlungspflege gilt oder als Grundpflege. Oder als zwar krankheitsspezifische Maßnahme, die jedoch einen Bezug zur Grundpflege hat. Im ersten Fall gilt das SGB V (Krankenversicherung), in den beiden anderen Fällen das SGB XI (Pflegeversicherung). Zählt die parenterale Ernährung zum SGB XI, dann muss sie auch bei der Ermittlung der Pflegestufe eine Rolle spielen. Darüber hatte das Bundessozialgericht nun zu entscheiden. Mehr lesen →

Kabinett beschließt Gesetzentwurf: Bezahlte Pflege-Auszeit soll kommen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschlossen. Die bestehenden Gesetze zur Pflegezeit und Familienpflegezeit werden jetzt besser miteinander verzahnt und gemeinsam weiterentwickelt: Zentrale Neuerungen sind der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, der Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen sowie die Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes als Lohnersatzleistung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung. Auch wird künftig eine Freistellung möglich sein, wenn ein pflegebedürftiges minderjähriges Kind außerhäuslich betreut werden soll. Eine Begleitung in der letzten Lebensphase findet ebenfalls Berücksichtigung. Die Gesamtdauer der Freistellungsmöglichkeiten, die auch kombiniert werden können, beträgt insgesamt 24 Monate. Darüber hinaus wird der Kreis der pflegebedürftigen nahen Angehörigen zeitgemäß erweitert. Künftig werden auch Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwäger sowie lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften einbezogen. Diese Neuregelungen sollen zu Beginn 2015 in Kraft treten. Mehr lesen →

Gesundheitsausschuss billigt Pflegereform

RA Thorsten Siefarth - LogoGegen die Stimmen der Opposition hat der Gesundheitsausschuss das sogenannte erste Pflegestärkungsgesetz mehrheitlich gebilligt. In der Schlussberatung am Mittwoch wurden noch mehrere Änderungsanträge der Regierungsfraktionen von Union und SPD angenommen, so zur ausgeweiteten Förderung von Wohngruppen und für Anreize zur besseren Bezahlung von Pflegekräften. Änderungsanträge der Fraktion Die Linke fanden hingegen keine Mehrheit. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.

Neuer Internetauftritt des Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Internetauftritt des Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, hat ab sofort ein neues Layout. Die Seite Internetseite des Patientenbeauftragten ist sowohl inhaltlich als auch optisch komplett überarbeitet worden. Sie ist übersichtlicher und einfacher zu bedienen und bietet deutlich mehr Informationen. Dafür sorgen u. a. eine neue Seitenstruktur sowie zusätzliche Downloadmöglichkeiten und Links. Mehr lesen →

EuGH-Urteil: Wenn die Kasse für eine ärztliche Behandlung im Ausland zahlen muss

RA Thorsten Siefarth - LogoIm Normalfall gilt in der Europäischen Union, dass die Krankenkasse nur dann die Kosten einer ärztlichen Behandlung im Ausland übernehmen muss, wenn die Therapie auch im Heimatland zum Leistungskatalog gehört, der Patient dort aber nicht rechtzeitig behandelt werden kann. Diesen Grundsatz hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun etwas präzisiert: Die Kasse muss auch dann zahlen, wenn im Heimatland für die Behandlung das notwendige Material für eine baldige Behandlung fehlt. Allerdings muss geprüft werden, ob evtl. ein anderes Krankenhaus im Heimatland zur rechtzeitigen und ausreichenden Versorgung in der Lage ist (Urteil vom 9.10.2014, Az. C-268-13).