ZQP-Studie: Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege kommen nicht an

RA Thorsten Siefarth - LogoAuch ein Jahr nach Einführung der neuen Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf glaubt die große Mehrheit der erwerbstätigen Deutschen nicht, dass sich Beruf und Pflege gut vereinbaren lassen. Lediglich 7 Prozent sind der Meinung, man könne parallel zum Berufsleben gut oder sogar sehr gut für einen pflegebedürftigen Angehörigen sorgen. Zwar ist das Gesetz faktisch in Kraft getreten, aber noch nicht in der Erwerbsbevölkerung angekommen, so das Fazit einer repräsentativen Erhebung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). Mehr lesen

Neue Broschüre: „Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Altenhilfe“

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ wurde 2006 in einer gemeinsamen Initiative des Bundesfamilienministeriums und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages ins Leben gerufen. Von dort kommt eine neue Broschüre: Sie zeigt praxisnah vielseitige Maßnahmen, die Arbeitgeber zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf umsetzen können – pefekt zugeschnitten auf die Altenhilfe. Sie können die Broschüre kostenlos hier (pdf) herunterladen.

Kabinett beschließt Gesetzentwurf: Bezahlte Pflege-Auszeit soll kommen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschlossen. Die bestehenden Gesetze zur Pflegezeit und Familienpflegezeit werden jetzt besser miteinander verzahnt und gemeinsam weiterentwickelt: Zentrale Neuerungen sind der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, der Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen sowie die Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes als Lohnersatzleistung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung. Auch wird künftig eine Freistellung möglich sein, wenn ein pflegebedürftiges minderjähriges Kind außerhäuslich betreut werden soll. Eine Begleitung in der letzten Lebensphase findet ebenfalls Berücksichtigung. Die Gesamtdauer der Freistellungsmöglichkeiten, die auch kombiniert werden können, beträgt insgesamt 24 Monate. Darüber hinaus wird der Kreis der pflegebedürftigen nahen Angehörigen zeitgemäß erweitert. Künftig werden auch Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwäger sowie lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften einbezogen. Diese Neuregelungen sollen zu Beginn 2015 in Kraft treten. Mehr lesen