Berufstätige können zur Pflege naher Angehöriger aus dem Beruf für maximal sechs Monate aussteigen (Pflegezeit). Außerdem kann man im Rahmen einer Familienpflegezeit bis zu 24 Monate lang seine Wochenarbeitszeit reduzieren. Seit dem 1.1.2015, damals traten Neuregelung in Kraft, haben mindestens 68.288 Personen derartige Freistellungen in Anspruch genommen. Das hat eine repräsentative Bevölkerungsbefragung von 50.000 Personen ergeben, die durch TNS Emnid im Auftrag des Bundesfamilienministeriums im Oktober dieses Jahres abgeschlossen wurde. Angesichts von 360.000 pflegenden Berufstätigen seien das zu wenig, kritisiert die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Ein weiteres Problem sei der Lohnausfall: Bei einer Pflegezeit entfällt das Gehalt komplett, bei der Familienzeit kann man lediglich ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen. Das wurde bislang nur für 0,1 Prozent der Anspruchsberechtigten bewilligt. Allein bei der zehntätigen Auszeit zur Organisation der Pflege besteht ein Anspruch auf Lohnersatz.
Familienpflegezeit
Gesetzentwurf: Anspruch auf Pflegezeit für Beamte und Soldaten
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (pdf, 817 KB) „zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ für Beamte und Soldaten vorgelegt. Durch die Neuregelung soll ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit eingeführt werden. Für andere Berufsgruppen gibt es bereits ähnliche Regelungen. Mehr lesen
Grünes Licht für neues Pflegezeitgesetz
Der Familienausschuss hat das von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegte Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in geänderter Fassung gebilligt. Für den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Noch am Nachmittag hat der Bundestag über das Gesetz beraten und dann auch beschlossen. Dadurch werden die derzeitigen Gesetze zur Familienpflegezeit und zur Pflegezeit novelliert. Mehr lesen
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf: Bundesrat kritisch zu geplantem Gesetz!
Wie „beck-aktuell“ berichtet, hat der Bundesrat zu den Plänen der Bundesregierung kritisch angemerkt, dass der Gesetzentwurf zu mehr Ausgaben für die Länder und die Kommunen führen kann. Mit dem vorliegenden Entwurf will die Bundesregierung für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sorgen. Wichtigstes Element ist dabei der neue Rechtsanspruch auf (bezahlte) Familienpflegezeit. Außerdem habe da die Neuregelung Auswirkungen auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Schließlich wird auch bemängelt, dass Beamte beim Pflegeunterstützungsgeld außen vor bleiben.
Kabinett beschließt Gesetzentwurf: Bezahlte Pflege-Auszeit soll kommen!
Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschlossen. Die bestehenden Gesetze zur Pflegezeit und Familienpflegezeit werden jetzt besser miteinander verzahnt und gemeinsam weiterentwickelt: Zentrale Neuerungen sind der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, der Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen sowie die Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes als Lohnersatzleistung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung. Auch wird künftig eine Freistellung möglich sein, wenn ein pflegebedürftiges minderjähriges Kind außerhäuslich betreut werden soll. Eine Begleitung in der letzten Lebensphase findet ebenfalls Berücksichtigung. Die Gesamtdauer der Freistellungsmöglichkeiten, die auch kombiniert werden können, beträgt insgesamt 24 Monate. Darüber hinaus wird der Kreis der pflegebedürftigen nahen Angehörigen zeitgemäß erweitert. Künftig werden auch Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwäger sowie lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften einbezogen. Diese Neuregelungen sollen zu Beginn 2015 in Kraft treten. Mehr lesen