Kabinett beschließt Gesetzentwurf: Bezahlte Pflege-Auszeit soll kommen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschlossen. Die bestehenden Gesetze zur Pflegezeit und Familienpflegezeit werden jetzt besser miteinander verzahnt und gemeinsam weiterentwickelt: Zentrale Neuerungen sind der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, der Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen sowie die Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes als Lohnersatzleistung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung. Auch wird künftig eine Freistellung möglich sein, wenn ein pflegebedürftiges minderjähriges Kind außerhäuslich betreut werden soll. Eine Begleitung in der letzten Lebensphase findet ebenfalls Berücksichtigung. Die Gesamtdauer der Freistellungsmöglichkeiten, die auch kombiniert werden können, beträgt insgesamt 24 Monate. Darüber hinaus wird der Kreis der pflegebedürftigen nahen Angehörigen zeitgemäß erweitert. Künftig werden auch Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwäger sowie lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften einbezogen. Diese Neuregelungen sollen zu Beginn 2015 in Kraft treten. Mehr lesen