Urteil zu parenteraler Ernährung: Behandlungspflege oder Grundpflege?

RA Thorsten Siefarth - LogoParenterale Ernährung wird unter Umgehung des Verdauungstrakts verabreicht, meist intravenös. Schwierig ist seit je her, ob die diesbezügliche Versorgung eines Pflegebedürftigen als medizinische Behandlungspflege gilt oder als Grundpflege. Oder als zwar krankheitsspezifische Maßnahme, die jedoch einen Bezug zur Grundpflege hat. Im ersten Fall gilt das SGB V (Krankenversicherung), in den beiden anderen Fällen das SGB XI (Pflegeversicherung). Zählt die parenterale Ernährung zum SGB XI, dann muss sie auch bei der Ermittlung der Pflegestufe eine Rolle spielen. Darüber hatte das Bundessozialgericht nun zu entscheiden. Mehr lesen