Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann nicht verpflichtet werden, den Erwerb einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels zum Zwecke des Suizids zu bewilligen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln. Der Staat dürfe suizidbereiten Menschen den Zugang zu tödlichen Substanzen verwehren. Weder aus den Grundrechten noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention lasse sich ein Anspruch ableiten. Mehr lesen
Gerichtsentscheidung
Arbeitnehmer droht mit Krankschreibung: Kündigung gerechtfertigt!
Ein Angestellter wollte kurzfristig einen Tag Urlaub nehmen. Er war an diesem Tag ab 14 Uhr zum Spätdienst eingeteilt. Dreieinhalb Stunden vor Beginn rief er dazu beim Vorgesetzten an. Dieser verwies jedoch an eine andere Stelle. Dort rief der Arbeitnehmer aber nicht mehr an. Stattdessen teilte der dem Vorgesetzten telefonisch zehn Minuten vor Schichtbeginn mit: „Dann gehe ich jetzt zum Arzt“. Die daraufhin erfolgte außerordentliche und fristlose Kündigung wurde vom Landesarbeitsgericht Hamm bestätigt (Urteil vom 14.8.2015, Az. 10 Sa 156/15). Der Vorfall sei ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben. Die Pflichtwidrigkeit liegt in erster Linie darin, dass der Arbeitnehmer mit einer solchen Erklärung zum Ausdruck bringt, er sei notfalls bereit, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen.
Bereitstellen eines Fernsehers für Zimmer in Altenheim: Keine GEMA!
Der Bundesgerichtshof hat es für ein Hotel entschieden, was aber 1:1 auf ein Altenheim übertragen werden kann: Wenn der Betreiber der Einrichtung einen Fernseher zur Verfügung stellt und dieser nur über eine Zimmerantenne verfügt (hier DVB-T), dann muss der Betreiber keine Urheberabgabe, also keine GEMA-Gebühr zahlen (Urteil vom 17.12.2015, Az. I ZR 21/14). Mit dem bloßen Bereitstellen von Fernsehgeräten, mit denen Gäste ausgestrahlte Fernsehsendungen über eine Zimmerantenne empfangen können, werde nicht in die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke oder Leistungen eingegriffen. Eine öffentliche Wiedergabe liegt aber dann vor, wenn der Betreiber die Sendesignale über eine Verteileranlage an die einzelnen Geräte überträgt.
Mistelpräparate: Nur in bestimmten Fällen muss die Kasse zahlen!
Apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wie das Mistelpräparat Iscador M sind von der Arzneimittelversorgung nach dem SGB V grundsätzlich ausgeschlossen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA, darin sind Ärzte, Krankenhäuser und Kassen vertreten) kann dieses anthroposophische Medikament aber ausnahmsweise zulassen. Was er auch getan hat, jedoch nur für die palliative Therapie. Mehr lesen
Bei Dauernachtarbeit: Lohnzuschlag muss mindestens 30 Prozent betragen
Nachtarbeitnehmer haben nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag oder auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage. Ein Zuschlag in Höhe von 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn bzw. die entsprechende Anzahl freier Tage für die zwischen 23 und 6 Uhr geleisteten Nachtarbeitsstunden ist in der Regel angemessen. Bei Dauernachtarbeit erhöht sich dieser Anspruch auf 30 Prozent. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 9.12.2015, Az. 10 AZR 423/14). Wichtig: Das Urteil greift nur dann, wenn im Arbeitsverhältnis des Nachtarbeiters keine tarifvertragliche Regelung anwendbar ist.
Bundessozialgericht: Private Krankenkasse muss Umbau einer Dusche bezahlen!
Wenn die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird, dann muss die Krankenkasse eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezahlen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Hier ging es um den Umbau einer Dusche. Und die Frage, ob dadurch die häusliche Pflege „erheblich erleichtert“ wird. Das Bundessozialgericht hat dazu die Urteile der beiden ersten Instanzen aufgehoben, und die Kasse dazu verpflichtet, den Umbau zu zahlen. Mehr lesen