Urteil: Kein Zugang zu tödlicher Dosis bei Suizidabsicht

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann nicht verpflichtet werden, den Erwerb einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels zum Zwecke des Suizids zu bewilligen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln. Der Staat dürfe suizidbereiten Menschen den Zugang zu tödlichen Substanzen verwehren. Weder aus den Grundrechten noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention lasse sich ein Anspruch ableiten. Mehr lesen

Internethandel mit Medikamenten: Sicherer einkaufen mit neuem EU-Logo

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Kauf von Medikamenten im Internet birgt Risiken, da illegale Händler häufig gefährliche Fälschungen auf den Markt bringen. Ab sofort profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher von EU-weiten Regelungen für mehr Sicherheit: Ein gemeinsames europäisches Logo kennzeichnet legale Händler. Über den Klick auf dieses Logo kann jeder leicht prüfen, ob ein Anbieter behördlich erfasst und grundsätzlich zum Versandhandel mit Humanarzneimitteln berechtigt ist. Mehr lesen

Medikamente heimlich unter das Essen mischen: Auch das ist eine Zwangsmaßnahme

Das Landgericht Lübeck hat entschieden (23.7.2014, Az. 7 T 19/14): Die verdeckte Gabe von Medikamenten ist eine ärztliche Zwangsmaßnahme. Auch dadurch werde nämlich der Wille des Betroffenen überwunden. Es mache keinen Unterschied, ob man dies durch körperlichen Zwang erreiche – oder durch eine List. Weiter hält das Gericht in seinem Leitsatz fest: Eine ärztliche Zwangsmaßnahme (§ 1906 Abs. 3 S. 1 BGB) ist nur im Rahmen einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB zulässig. Und: Die ärztliche Zwangsmaßnahme darf nur in einem Krankenhaus erfolgen.