Bundesgerichtshof erleichtert Beweisführung bei Arzneimittelschäden

RA Thorsten Siefarth - LogoIn einem richtungsweisenden Urteil hat der BGH die Anforderungen zurückgeschraubt. Damit wird es in Zukunft leichter, bei schädlichen Medikamenten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen.



Vioxx wurde 1999 weltweit in den Verkehr gebracht. Es sollte bei Schmerzen helfen. Das Medikament führte offenbar auch zu Herzinfarkten, Schlaganfällen und anderen kardiovaskulären Ereignissen. Am 30.09.2004 wurde Vioxx dann weltweit vom Markt genommen.

Problem: Nachweis des Schadens

Eine Frau wollte den Hersteller daraufhin haftbar machen. Sie hatte das Medikament über einen längeren Zeitraum eingenommen. Die ersten beiden Instanzen lehnten die Klage aber ab. Begründung: Der erlittene Schaden sei nicht nachgewiesen. Auch seien Herzrhythmusstörungen als Nebenwirkung vertretbar.

BGH hilft geschädigten Patienten

Ganz anders sieht dies der Bundesgerichtshof. Nach seiner Ansicht hatte die Klägerin den erlittenen Schaden, die Einnahme des Arzneimittels und den Kausalzusammenhang hinreichend dargelegt und unter Beweis gestellt. Das Verfahren muss nun nochmals aufgerollt werden.

Dies ist ein wegweisendes Urteil: Der BGH verdeutlich mit seiner Entscheidung nämlich, dass die Anforderungen an die Beweisbarkeit von Arzneimittelschäden nicht überspannt werden dürfen!

Referenz: Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1.7.2008, Az. VI ZR 287/07

Quelle: Beschluss des BGH im Volltext (pdf, 77 KB)

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