Neue Richtlinie über zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht zusätzliche Betreuungskräfte in stationären Einrichtungen vor. Diese sollen als Unterstützung des bereits vorhandenen Personals zu Alltagsaktivitäten wie Spaziergängen, Ausflügen, Malen, Basteln, Singen usw. motivieren und aktivieren. Der GKV-Spitzenverbands hat am 19. August 2008 dazu „Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen“ beschlossen. Darin ist die notwendige Qualifikation der Zusatzkräfte geregelt. Diese Richtlinie wurden am 25. August 2008 vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt.

Link: aktuelle Betreuungskräfte-Richtlinie.

16 Gedanken zu „Neue Richtlinie über zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen

  • 23. Februar 2018 um 20:20 Uhr
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    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin in einer kirchlichen Pflegeeinrichtung seit über 40 Jahren beschäftig und mache gerade eine Qualifizierung zur Betreuungskraft nach §43b SGB XI.Es wird von der Leitung erwartet und auch dem mittleren Management(Stationsleitung),daß die Betreuungskräfte schwere pflegerische Tätigkeiten, sowie anreichen von Essen für Bewohner auszuführen haben(und es als Betreuung einzutragen),trotz daß der Plan zur Betreuung der Bewohner äußerst eng gesetzt ist uns vorgeschrieben wird wie oft und wie lang ein Bewohner in der Woche betreut wird. Das heißt in der DOKU muß stehen:2x 45 Min 0der 1x 30 Min um die Zeitvorgaben zu erfüllen.In Wirklichkeit wird der Bewohner aber weniger betreut, da in der Pflege geholfen werden soll.Desweiteren werde ich genötigt den Bewohnern die Medizin in den Mund zu geben ,nach dem die Schwester sie mir in die Hand gegeben hat oder auf das Mittagessen geschüttet.Es wird also gelogen und betrogen. Ich wollte die Gabe der Medizin verweigern,daraufhin wurde ich erpresst und bekam gesagt, daß ich dann keine Hilfe oder Unterstütung mehr bei meiner Tätigkeit erwarten darf.Das alles auf Kosten der Bewohner und der Betreuungskräfte.Soviel zur Theorie und Wirklichkeit.Außerdem soll ich eine regelmäßige Basale Stimmultion mit Intimwäsche machen,was wieder eine pflegerische Tätigkeit ist.

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    • 4. November 2022 um 23:39 Uhr
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      Hallo, das erlebe ich gerade auch , mein Chef vergrault regelmäßig alle Angestellten, ich arbeite in einer Demenz WG mit 13 Bewohner , ich habe die Aktuelle Betreuer Assistentenz Ausbildung gemacht , wurde damit eingestellt und werde total auf Eis gestellt , bekomme keine Informationen, und Werde genötigt, Bewohner zu duschen ect.. ich habe gelernt das es nicht mal rechtens ist da die Berufsbezeichnung gefördert ist SGB 125 .. und das es keine Vermischung und somit auch kein Versicherungsschutz besteht … er ist unbelehrbar und ignoriert das …
      Was soll ich tun ?
      MD Und oder Pflege Aufsicht melden ? Die Hauswirtschafterin macht komplette Pflege … das kann doch nicht sein ?!

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  • 7. August 2019 um 14:11 Uhr
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    ich arbeite in einem ökumenischen Pflegeheim und bin Betreuungskraft nach §53c und meine eigentlichen Aufgaben kann ich kaum erfüllen weil ich mit Essen anreichen und Essen reichen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten mehr zu tun habe und meine eigentliche Beschäftigungszeit für die Bewohner sehr eingeschränkt wird. Das ist nicht nur manchmal so sondern jeden Tag ,weise ich darauf hin das ich Betreuungskraft bin nicht dann fühlen sich die Pflegekräfte angegriffen, meine eigentliche Arbeit steht immer hinten dran, sitze ich mit einem Bewohner am Tisch oder auf der Bank und führe ein Gespräch dann wird das als dumm rum sitzen bezeichnet. Ich mache meine Arbeit sehr gerne jedoch das Klima unter den Kollegen ist frostig.

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    • 12. November 2020 um 16:21 Uhr
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      Hallo Petra, seid wir ab 1. Oktober Therapiegruppen mit Küchen haben, mache ich regelmäßig das Frühstück. Ich bereite 7.45 Uhr Kaffee zu, hole die Frühstückswagen ins OG, wir sind ein Haus mit 2 Etagen. Dann bereite ich Frühstück für ungefähr 18 BW nach Wunsch zu. Wenn ich zu schnell war, wird erwartet, dass ich noch Essen zureiche. Später räume ich das Geschirr ab und reinige die Tische und bringe die Schmutzwagen zur Küche. Ich bin dann so 09.30 Uhr fertig. Dann hole ich die BW zur Aktivierung die 10.00 Uhr beginnt. Wer nicht dabei war, mache ich noch Einzelgespräch. ca. 11 Uhr dokumentiere ich und 11.30 Uhr bin ich fertig, fix und fertig bei 50%. Durch Corona bringe ich das Frühstück jetzt einzeln auf die Zimmer. Ich bin Nichtraucherin, die Pflege nutzt das schon aus. Ansonsten geht es mir wie Dir.

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  • 12. August 2019 um 16:39 Uhr
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    Ich arbeite sehr gerne als Betreuungskraft. Ich liebe es wenn ich merke das ich den Senioren geholfen habe. Icxh werde aber immer öfter in anderen Bereichen z.B. Service eingeteilt. Da wird auch ohne weiteres mein Dienst geändert, weil der Service nur Frühdienst machen möchte. Wie kann ich mich wehren. L.G. Noiram

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    • 13. August 2019 um 8:11 Uhr
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      Vielen Dank für die Frage! Hinsichtlich der Einsatz in Bereichen, die nichts mit der Betreuung zu tun haben rate ich immer zu Folgendem: 1. Mit Arbeitgeber reden. Unter Hinweis auf die Betreuungskräfterichtlinie. 2. Mit anderen KollegInnen zusammentun. 3. Verstärkung vom Betriebsrat/Personalrat/Mitarbeitervertretung holen. 4. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man die Tätigkeiten auch verweigern. Das auszuführen, würde hier aber zu weit führen.

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      • 4. November 2022 um 23:41 Uhr
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        Hallo, das erlebe ich gerade auch , mein Chef vergrault regelmäßig alle Angestellten, ich arbeite in einer Demenz WG mit 13 Bewohner , ich habe die Aktuelle Betreuer Assistentenz Ausbildung gemacht , wurde damit eingestellt und werde total auf Eis gestellt , bekomme keine Informationen, und Werde genötigt, Bewohner zu duschen ect.. ich habe gelernt das es nicht mal rechtens ist da die Berufsbezeichnung gefördert ist SGB 125 .. und das es keine Vermischung und somit auch kein Versicherungsschutz besteht … er ist unbelehrbar und ignoriert das …
        Was soll ich tun ?
        MD Und oder Pflege Aufsicht melden ? Die Hauswirtschafterin macht komplette Pflege … das kann doch nicht sein ?!

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  • 14. November 2019 um 10:59 Uhr
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    Es gibt 2 Tage Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte. Was ist wenn der Arbeitgeber diese nicht gewährt weil das Arbeitsverhältnis befristet auf 1 Jahr ist. Ich war im November vorgesehen für 2 Tage wurde aber zurückgezogen, ich sollte Normalen Dienst machen.

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    • 14. November 2019 um 12:34 Uhr
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      Vielen Dank für Ihre Frage! Meines Erachtens ist das nicht zulässig. § 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzges schreibt vor: „Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrages nicht schlechter behandelt werden, als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.“ Der Arbeitgeber muss also einen triftigen Grund für die Ungleichbehandlung angeben können. Das scheint mir bei Ihnen nicht der Fall.

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  • 21. Januar 2021 um 9:11 Uhr
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    Ich muss sagen das ich auch sehr gerne mit Menschen arbeite. Wie gut sie drauf waren. Vorher vor der Corona. Die haben leider so abgebaut. Uns hat man gebietet mit zu helfen Brote zu schmieren und in der Gruppe essen zu verteilen. Schön und gut. Dann wegen Corona keine Gruppe mehr. Dann sollten wir an den großen Tischen wo mehrere sitzen schmieren und verteilen. Dann sollten wir die Hälfte von Gebäude nehmen. Zeit vor letzter Woche. Sollten Betreuer allein für 22 Bewohner Frühstück mittags und Kaffee so wie Abendbrot vor breiten und verteilen und abräumen. Bei der 12 Stunden Dienste. Wir sollten in den Corona Stationen nicht rein dürfen. Jetzt heißt es. Wir müssen auch 12 Stunden Dienste machen. Wieder Frühstück und mittags Kaffee wie abends allein. Mittags sollen oder müssen wir helfe erwarten. Und bis gestern könnte ich mit machen. Gestern ich mir so schlecht geworden. Ich hatte herz rasend. Mir war schwindelig. Hatte auch leider vergessen mein Tabletten zu nehmen. Zu hohen Blutdruck leider. Dann hatte ich noch Ärger mit der Stationsleitung. Bin zum Arzt krankgeschrieben bis 03.02.21. Und heute Schlechtesgewissen. Das mann Bewohner alleine lassen musste.
    Ich werde das Heimaufsicht anrufen wenn es so weiter geht. Das ist nicht. Menschenwürdig was in den Pflegeheimen ab geht. Ich habe sonst in Krankenhäusern gearbeitet. Zeit 2015 als Betreuer. Ich liebe mein Arbeit. Lg

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  • 15. März 2021 um 16:34 Uhr
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    Hallo, ich arbeite seit vier Jahren als Betreuungskraft nach §43b SGB XI in einem Seniorenheim.
    In dem Heim gibt es seit 2017 7 Wohnküchen, mit bis zu 20 Bewohnern. Geplant war, dass immer eine Präsenskraft (Küche) und eine Betreuungskraft anwesend sein sollen.
    Zu Anfang war es unsere Aufgabe, neben der Betreuung, Toilettengänge, Medizin geben und Essen anreichen. Toilettengänge wurden uns jetzt verboten‍♀️. Es wurde dann schnell klar, dass das Personal für die 7 Küchen sehr teuer ist . Da kamen wir schnell in den Fokus, die Küchen am Nachmittag alleine zu übernehmen. Jetzt müssen wir jede zweite Woche im Spätdienst in den Wohnküchen erst das Kaffee trinken mit allem drum und dran (auf und abdecken, Bewohner aus den Zimmern holen, anreichen, Geschirrspüler ein und ausräumen) erledigen. Wenn dann noch Zeit bleibt, was selten mehr als eine halbe Stunde ist, sollen wir adäquat betreuen. Dann das Abendbrot erstellen, Tische ein und abdecken, Zimmerservice und zum Ende die Küche reinigen und die Wohnküche feudeln. Ständig hat man die Zeit im Nacken. Bewohner laufen orientierungslos herum, man kann sich nicht kümmern. Sterbende liegen alleine im Zimmer. Wir müssen ja die Küchen machen. Das belastet mich sehr stark, weil ich meine Arbeit eigentlich sehr gerne mache. Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen , das ich doch eine Betreuungskraft bin. Interessiert aber niemanden und wird unter anderem so erklärt: Da die Bewohner ja in der nähe Küche sitzen, mache ich das Essen mit ihnen zusammen. Das ist aber nicht wahr. Ich stehe in der Küche und muss mich sputen um alles fertig zu machen. Da kann ich niemanden mit einbinden, der demenziel erkrankt ist. Ist ja auch praktisch, so billig wie wir, ist ja auch keine Küchenkraft. Selbst die Heimaufsicht wurde schon, wahrscheinlich von Angehörigen, informiert. Das einzige was passiert ist, wir haben Ärger und Drohungen erhalten, weil wir angeblich die Schweigepflicht verletzt haben. Warum gibt es Richtlinien, wenn sich dann die Seniorenheime nicht daran halten???? Warum hilft uns keiner ??? Ich würde ja vielleicht das Heim wechseln, aber warum??? Ich mache ja meinen Job gerne und die Bewohner liegen mir am Herzen! Und die Wahrscheinlichkeit, das meine Arbeitskraft da auch missbraucht wird, ist wohl ziemlich hoch. Ich habe auch schon an das Bundesgesundheitsministerium geschrieben, aber auch da scheint sich niemand für den Missbrauch zu interessieren. Soweit ich weiß, werden die Betreuungskräfte von der Pflegekasse bezahlt, oder ??? Das alles macht mich wütend und traurig. LG Claudia

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  • 18. März 2021 um 7:58 Uhr
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    genau so geht es mir auch ,bin meinmal wütend ,traurig probiere dagegen anzugehen ,schaffe ich auch nicht ,meine Chefin fördert das negative auch

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  • 20. Juni 2021 um 11:16 Uhr
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    Hallo ich habe eine Frage? Ich arbeite in NRW als Betreuungskraft 43 b ! Würde gerne gerne mich Weiterbilden um in den Sozialen Dienst (Stellvertretung der Leitung) zu kommen! Was muss ich für eine Weiterbildung machen, so das es die WTG Behörde es anerkennt?

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  • 8. Juli 2022 um 6:06 Uhr
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    Hallo! Ich Betreuunskraft bin auch in diesem Jahr 2022 in der gleichen Situation angekommen. Neue Arbeit und hauptsächlich für die Wohnbereichsküche zuständig, Essen austeilen und Geschirr einsammeln und das so schnell wie möglich damit die Küche unten rechtzeitig alles wieder zurück bekommt. Keine Hauswitschaftskraft geschweige denn ein Geschirrspühler auf dem Wohnbereich! Völlig fertig und als zu langsam werd ich auch bezichtigt. Dann immer krampfhaft zwischen den Mahlzeiten die 23!!! Bewohner alleine!!! Betreuen… Es wird gespart und gespart… Ändern tut sich immer noch nicht’s. Keiner traut sich etwas zu sagen. Angst die Arbeit zu verlieren ist immer noch zu groß, da immer nur die Bewohner aber in keinster Weise das eigene Wohl bei der Arbeit bedacht wird. Traurig…

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  • 14. November 2022 um 8:30 Uhr
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    Was mich nun wirkliche mal interessiert , ist wenn man doch Betreuungskraft ist und man tätigt Pflegerische ‚Maßnahmen ( Toilettengang mit Säubern , Einlagen wechseln , Medis , Essen und Trinken verabreichen , Lagerungen , Transfer von Rollstuhl ins Bett und umgekehrt , Körperpflege , Hände , Gesicht Brust , Rücken . Zahnprothesen säubern …… ) warum wird man hierfür NICHT vergütet , dies ist in meinen Augen mehr als Ausnutzen . Habe in einer EV. Diakonischen Einrichtung gearbeitet unter AVR Tarif.
    Könnte man dies etwaig auch Gerichtlich durch setzten ?

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    • 16. November 2022 um 10:28 Uhr
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      Danke für Ihre Anfrage. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich in diesem Forum keine individuellen rechtlichen Fragen beantworten kann. Auch keine Frage zur Erfolgsaussicht von Klagen. Zum einen aus haftungsrechtlichen Gründen. Und nicht zuletzt deswegen, weil in fast allen Fällen zusätzlich zu den geschilderten noch weitere Umstände abzuklären sind. Womöglich möchten aber weitere Leser/Leserinnen auf Ihre Frage hin ihre Einschätzung und Erfahrungen in einem Kommentar teilen.

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