Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bringt es mit sich, dass die Begutachtung der Betroffenen in Zukunft anders ablaufen muss. Dazu gibt es eine Richtlinie (pdf, 1,92 MB), die vom Spitzenverband der Kranken- und Pflegekassen grundlegend überarbeitet wurde. Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Richtlinie nun gengehmigt. Auf deren Basis werden zukünftig die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geschult, damit sie zeitgerecht zum 1. Januar 2017 in das neue Begutachtungsverfahren eingearbeitet sind.