Neue Begutachtungsanleitung Reha und Vorsorge

RA Thorsten Siefarth - LogoAm 2. Juli 2018 hat der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes die Begutachtungsanleitung Vorsorge und Rehabilitation (BGA) beschlossen. Sie löst die bisherige Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation ab und enthält insbesondere Änderungen, die sich aus der Neufassung des Bundesteilhabegesetzes (SGB IX Teil 1) ergeben haben. Zudem wurde das Kapitel „Geriatrische Rehabiliation“ komplett überarbeitet. Die BGA ist für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und die Krankenkassen verbindlich. Die Begutachtungsanleitung finden Sie hier.

Begutachtungs-Richtlinie zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff genehmigt

RA Thorsten Siefarth - LogoDer neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bringt es mit sich, dass die Begutachtung der Betroffenen in Zukunft anders ablaufen muss. Dazu gibt es eine Richtlinie (pdf, 1,92 MB), die vom Spitzenverband der Kranken- und Pflegekassen grundlegend überarbeitet wurde. Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Richtlinie nun gengehmigt. Auf deren Basis werden zukünftig die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geschult, damit sie zeitgerecht zum 1. Januar 2017 in das neue Begutachtungsverfahren eingearbeitet sind.