Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen: Neue Richtlinie in Kraft

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegebedürftige und Menschen mit Behinderung haben seit dem 1.1.2017 einen zusätzlichen Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (§ 22a SGB V). Dadurch will der Gesetzgeber das überdurchschnittlich hohe Risiko für Karies, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen älterer Menschen senken. Die Richtlinie dazu ist seit Anfang Juli in Kraft. Diese regelt, auf welche konkreten zahnärztlichen Leistungen regelmäßig ein Anspruch besteht. Wichtig: Die Leistungen müssen nicht unbedingt in einer zahnärztlichen Praxis, sondern sie können auch zu Hause erbracht werden. Hier der Überblick. Mehr lesen

Endlich: Kasse muss jetzt auch bei Kompressionsstrümpfen der Klasse I zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gemeinsame Bundesausschuss hat Ende letzten Jahres Anpassungen der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) beschlossen. Als Leistung der häuslichen Krankenpflege können Patienten zukünftig Hilfe beim An- und Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen oder -strumpfhosen bereits ab der Kompressionsklasse I erhalten. Bislang ging das erst ab Klasse II. Zudem wurde der gesetzliche Anspruch auf sogenannte Unterstützungspflege ergänzt: Bei schwerer Krankheit – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt – können Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung auch dann verordnet werden, wenn keine medizinische Behandlungspflege angezeigt ist.

Neue Richtlinie zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen haben aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation künftig einen gesonderten Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nunmehr die Erstfassung einer Richtlinie beschlossen, in der Art und Umfang des vertragszahnärztlichen Leistungsspektrums festgelegt sind. Abhängig vom Mundgesundheitsstatus sollen vorbeugende Maßnahmen geplant und die Mundgesundheit der Versicherten erhalten oder verbessert werden. Hier sind die wichtigsten Regelungen. Mehr lesen