Der Fokus der neuen Regelungen für die Pflege liegt auf weniger Bürokratie, besserer Prävention und innovativen Versorgungsformen. Der Gesetzgeber verspricht sich davon auch Erleichterungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Prävention
Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen: Neue Richtlinie in Kraft
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung haben seit dem 1.1.2017 einen zusätzlichen Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (§ 22a SGB V). Dadurch will der Gesetzgeber das überdurchschnittlich hohe Risiko für Karies, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen älterer Menschen senken. Die Richtlinie dazu ist seit Anfang Juli in Kraft. Diese regelt, auf welche konkreten zahnärztlichen Leistungen regelmäßig ein Anspruch besteht. Wichtig: Die Leistungen müssen nicht unbedingt in einer zahnärztlichen Praxis, sondern sie können auch zu Hause erbracht werden. Hier der Überblick. Mehr lesen