Das ändert sich 2026 in der Pflege

Der Fokus der neuen Regelungen für die Pflege liegt auf weniger Bürokratie, besserer Prävention und innovativen Versorgungsformen. Der Gesetzgeber verspricht sich davon auch Erleichterungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Befugniserweiterung für Pflegekräfte

Pflegefachpersonen dürfen ab Januar 2026 eigenverantwortlich bestimmte ärztliche Aufgaben übernehmen, die in Verträgen der Selbstverwaltung festgelegt werden. Das entlastet Angehörige, da Pflegekräfte unkomplizierter Leistungen erbringen können.

Bürokratieabbau und Qualitätsprüfungen

Qualitätsprüfungen durch Medizinische Dienste werden frühzeitig angekündigt und bei hoher Qualität auf zwei Jahre verlängert – auch für ambulante und teilstationäre Dienste. Die Pflegedokumentation bleibt auf das Nötigste beschränkt, was Pflegekräfte und Familien mehr Zeit für die Betreuung lässt.

Bessere Prävention und Anträge

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege profitieren von gezielter Präventionsberatung durch Pflegefachkräfte, inklusive konkreter Maßnahmenempfehlungen. Ein neues Kooperationsgremium vereinfacht Anträge und Formulare für Pflegeleistungen.

Förderung neuer Wohnformen

Gemeinschaftliche Wohnformen werden rechtlich abgesichert, um ambulante Pflege attraktiver zu gestalten. Stationäre Einrichtungen können in Modellvorhaben flexible Versorgung testen, was Pflegebedürftigen mehr Wahlmöglichkeiten bietet.

Was sonst noch wichtig ist

Die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung soll im Jahr 2027 starten und muss deswegen schon in diesem Jahr vorbereitet werden. Außerdem wurde die klinische Prüfung von Arzneimitteln in einem wichtigen Punkt angepasst, damit diese schneller beginnen können. Außerdem startet der Krankenhaus-Transformationsfonds: Die Fördermittel aus dem Krankenhaus-Transformationsfonds werden ab dem 1. Januar 2026 zur Verfügung gestellt. Die Modernisierung der Krankenhausstrukturen wird mit insgesamt bis zu 50 Mrd. Euro bis 2035 gefördert.

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