Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen: Neue Richtlinie in Kraft

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegebedürftige und Menschen mit Behinderung haben seit dem 1.1.2017 einen zusätzlichen Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (§ 22a SGB V). Dadurch will der Gesetzgeber das überdurchschnittlich hohe Risiko für Karies, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen älterer Menschen senken. Die Richtlinie dazu ist seit Anfang Juli in Kraft. Diese regelt, auf welche konkreten zahnärztlichen Leistungen regelmäßig ein Anspruch besteht. Wichtig: Die Leistungen müssen nicht unbedingt in einer zahnärztlichen Praxis, sondern sie können auch zu Hause erbracht werden. Hier der Überblick. Mehr lesen