Nierenspende aus Sierra-Leone: Kasse muss dafür nicht zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Kläger war auf der Suche nach einer Nierenspende. Seine Familienmitglieder kamen nicht in Frage. Ein Mann aus Sierra-Leone erklärte sich dazu bereit. Es handelte sich um den Bruder eines Mannes, mit dem der Kläger in einem Verein seit 20 Jahren zusammen arbeitete. Doch die Krankenkasse des nierenkranken Mannes weigerte sich, die Kosten für die Transplantation zu übernehmen. Zu Recht, hat das Sozialgericht Berlin am 12. März 2019 geurteilt (Az. S 76 KR 1425/17). Die Voraussetzungen seien nicht gegeben, weil sich der Spender und der Kläger nicht „in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen“ würden. Das fordert aber § 8 Abs. 1 Satz 2 des Transplantationsgesetzes. Es habe nicht etwa der Kläger den Kontakt zum Spender aufgenommen, so das Gericht. Vielmehr sei die Initiative vom Bruder des Spenders ausgegangen. Er habe noch nicht einmal den Spender direkt angesprochen, sondern eine allgemeine Frage an die Familie gerichtet, ob „einer seiner Geschwister“ zur Spende bereit wäre. Außerdem habe der Spender seine Bereitschaft zur Spende zu einem Zeitpunkt erklärt, zu dem er den Kläger noch gar nicht persönlich gekannt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Großbritannien: Chirurg graviert Initialen auf Leber

RA Thorsten Siefarth - LogoWie Spiegel Online berichtet hat ein britischer Chirurg gestanden, bei zwei Lebertransplantationen seine Initialen auf den eingesetzten Organen hinterlassen zu haben. Der 53-Jährige hatte dazu seine Initialen mit einem sogenannten Argon-Laser in die Lebern eingraviert. Er wies aber den Vorwurf zurück, den Patienten körperlichen Schaden zugefügt zu haben. Update (15.01.2018): Der Chirurg ist zu einer Geldstrafe von 10.000 Pfund (ca. 11.000 Euro) verurteilt worden und muss 120 Stunden Sozialarbeit leisten.

Bundesrat will Datenweitergabe an Transplantationsregister vereinfachen

RA Thorsten Siefarth - LogoIn seiner Sitzung am 13. Mai forderte der Bundesrat eine vereinfachte Datenweitergabe bei der Errichtung eines bundesweiten zentralen Transplantationsregisters. Bislang werden die Daten dezentral erfasst. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, diese Daten im zentralen Transplantationsregister zusammenzuführen. Personenbezogene Daten sollten nach Ansicht des Bundesrats dabei auch ohne Einwilligung von Organempfänger und Organlebendspender an das Transplantationsregister übermittelt werden dürfen. Die Länderkammer sieht ansonsten die Gefahr, dass diese Personengruppen nur fragmentarisch im Register erfasst würden.

Organspende: Kabinett beschließt Einführung eines Transplantationsregisters

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Mehr als 10.000 Menschen in Deutschland warten auf ein Spenderorgan. Doch es wurde viel Vertrauen in die Organtransplantation zerstört, deswegen ging die Zahl der Spender zurück. Bundesgesundheitsminister Gröhe will dem entgegenwirken. Mit dem Transplantationsregister soll eine verlässliche Datengrundlage geschaffen werden, die alle bundesweit erhobenen Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung nach einer Transplantation bündelt. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters beschlossen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Mehr lesen