Wenn zusätzliche Betreuungskräfte zusätzliche Aufgaben übernehmen – Haftungsrisiko!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie zusätzlichen Betreuungskräfte (nach § 87b SGB XI) sollen Pflegebedürftige zu Alltagsaktivitäten motivieren und diese begleiten, mit ihnen Gespräche führen, durch ihre Anwesenheit Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln. Grundpflegerische Tätigkeiten sind eigentlich tabu. Aber dennoch scheint nach einer repräsentativen Umfrage des GKV-Spitzenverbandes aus dem Jahr 2012 genau dies zu passieren. Danach reichen zwischen 70 und 80 Prozent der Betreuungskräfte täglich Nahrung und Getränke an, knapp 50 Prozent unterstützen bei Toilettengängen und über 20 Prozent helfen beim Waschen und Ankleiden der Bewohner.
Das scheint nun auch eine nicht repräsentative Online-Umfrage zu bestätigen. Diese hat die Selbsthilfe-Initiative „Heim-Mitwirkung“ mit Unterstützung der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V. (BIVA) durchgeführt.
Dabei sollten sich die Pflegeeinrichtungen auch aus haftungsrechtlichen Gründen sehr gut überlegen, ob sie die zusätzlichen Betreuungskräfte wirklich für ausbildungsfremde Aufgaben einsetzen. Wissen diese Kräfte wirklich was zu beachten ist, wenn sich ein Bewohner beim Anreichen von Nahrung verschluckt? Oder wie mit aggressiven Bewohnern beim Ankleiden umzugehen ist? Sind die zusätzlichen Betreuungskräfte wirklich kompetent genug, den Pflegebedürftigen beim Toilettengang ohne Sturzgefährdung zu begleiten? Letztlich bringen sich die Einrichtungen nicht nur selbst, sondern auch die Mitarbeiter, insbesondere die Betreuungskräfte haftungsrechtlich in die Bredouille!

Link: aktuelle Betreuungskräfte-Richtlinie.

30 Gedanken zu „Wenn zusätzliche Betreuungskräfte zusätzliche Aufgaben übernehmen – Haftungsrisiko!

  • 23. April 2016 um 11:44 Uhr
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    Davon können wir, das sind 4 Betreuungskräfte in einem Pflegeheim für psychisch und demenziell Erkrankte Menschen, ein Lied davon singen! Wir sind zu den Mahlzeiten im Speisesaal, sollen Getränke und Essen austeilen, demnächst werden unsere Dienste bis 19.30 Uhr verschoben um noch einige Leute abends zum Umkleiden zu bringen, sollen die Bewohner zwar selbständig durchführen, aber in Wirklichkeit sieht es anders aus! Haben alle eine Stellenbeschreibung unterschrieben, wobei solche Arbeiten nicht aufgeführt sind! Könnte hier noch einen ganzen Roman schreiben über unser Haus, was hier so abgeht! Wir wissen uns schon nicht mehr zu helfen, sind psychisch angeschlagen! Den keiner ist für uns zuständig!

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    • 15. September 2020 um 17:33 Uhr
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      Ja man muss sich wehren und etwas riskieren. Betreuungskraefte werden leider, für wenig Geld ausgenutzt. Wenn es hart auf hart kommt, sind die Betreuer die Doofen! Ich bin auch Betreuerin in einer Einrichtung, dort werden die Zustände auch immer schlimmer. Ich bin jemand, der seinen Mund auf macht, wenn es um das Recht geht, aber leider ist bei uns auch nicht alles rechtens. Betreuer verdienen wenig, haben Ihr bestimmtes Aufgabengebiet und man sollte sich daran halten. Den Pflegemangel können wir nicht auffangen und sind auch nicht dafür da! Lasst Euch nichts gefallen. Du bist im Recht!!!!

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    • 28. Oktober 2022 um 14:08 Uhr
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      ich war als Betreuungskraft im betreuten Wohnen,alles was ich gelernt habe konnte ich Null anwenden…die einzigen Aufgabe waren putzen und Essensausgabe…jetzt arbeite ich für die Krankenkasse als Alltagsbegleiter.. läuft viel besser

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    • 9. Januar 2023 um 22:22 Uhr
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      Hallo Christa, mir geht genau gleich, ich bin Sozialpädagogin und in unsere Haus müssen unsere Betreuungskräfte bei alle Mahlzeiten helfen und unter Abendangebot müssen Sie für eine ganze Wohngruppe kochen und aufräumen, für die nächste Mahlzeit die Tische vorbereiten. Ich selbst bin auch dazu gezwungen . Ich bin jetzt in Kampf Modus ganz intensiv mit dem Geschäftsführer

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  • 27. Juli 2017 um 17:02 Uhr
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    leider missbraucht die caritas ganz gezielt die alltagsbegleiter.
    ok , gut: essen anreichen ist noch zu verstehen. denn pürierte schweinswürstel mit kraut löffelweise einem bewohner geben mit schluckproblemen (hoffentlich passiert dabei nie etwas schlimmes) ist noch ok. aber hauswirtschaftliche arbeiten, toilettengänge oder andere pfegerische tätigkeiten gehen GARNICHT. Die caritas sieht das aber anders. ist eigentlich BETRUG….

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  • 24. November 2017 um 16:00 Uhr
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    Hallo.
    Ich habe eine Frage.
    Ich bin als Alltagsbegleiterin bei der Caritas eingestellt worden.
    Anlage 22.
    Was bedeutet einfache hauswirtschaftliche Tätigkeiten?

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    • 27. November 2017 um 8:33 Uhr
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      Sehr geehrte Frau Raffel,
      entscheidend ist immer, dass es um Tätigkeiten geht, die den Pflegebedürftigen im Alltag unterstützen. Also: abwaschen, Wäsche waschen/aufhängen, Staub wischen, staubsaugen, … Eine exakte Definition von „einfache Tätigkeiten im Haushalt“ ist mir nicht bekannt.
      Mit freundlichen Grüßen
      Thorsten Siefarth
      Rechtsanwalt

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  • 20. März 2018 um 6:31 Uhr
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    Leider habe ich die selbe Erfahrung machen müssen, das die Caritas die Alltagsbegleiter nach 87 b u d wie sie jetzt heißen 43 b als Pflegehilskräfte missbrauchen. Selbst Medikamente müssen verteilt werden.
    Da ich noch in der Probezeit bin und mich entschieden gegen das verteilen von Medikamenten und spritzen von Insulin gewehrt habe, trage ich. Nun die Konsequenz. Ich würde zum Ende der Probezeit gekündigt.
    Wieso macht unser System nicht was gegen diesen Leistungsbetrug
    der Caritas?

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    • 1. März 2023 um 13:01 Uhr
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      Bei der Diakonie in Hamburg dasselbe, es müssten horrende Geldbußen von solchen AG bei Missbrauch von BTK’s gefordert werden von der Pflegekasse und der Politik, sowas geht gar nicht und ist Leistungsbetrug a.d.Pflegekasse!

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  • 31. Mai 2018 um 21:59 Uhr
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    Auch bei … [Name des Pflegeunternehmens wurde gelöscht] läuft es nicht anders. Einbetten, ausbetten, Toilettengänge sind von uns Betreuungskräften regelmäßig durchzuführen. Verabreichen gehört täglich zu unseren Aufgaben, bei gleichzeitiger Aufforderung zur Dokumentenfälschung muss ich es als Ess- und Trinkttraining dokumentieren. Weiterhin werden wir in der Hauswirtschaft, als Präsenzkräfte, eingesetzt. Unsere Dienste nennen sich BM3, der Präsenzdienst der Hauswirtschaft nennt sich M3. Idenntische Aufgaben mit unterschiedlichen Bezeichnungen um die Kontrolleure in die Irre zu führen. Wir haben bei uns 4 Wohnungen mit je 14 Bewohnern + Tagespflegen. Die Präsenzdienste arbeiten 3- schichtig. Aber, täglich übernimmt eine Betreuungskraft in einer Wohnung den BM3/M3 Dienst. Auf diese Weise werden die Überstunden der Präsenzkräfte auf Kosten der Bewohner abgebaut. Es wird natürlich alles schön geredet, wir sollen mit den Bewohnern das Mittagessen kochen, Kuchen backen, Wäsche aufhängen… Wenn man sich aber vorstellt, was wir für ein straffes Programm haben, ist das nicht zu schaffen.
    Ich beginne 9.30 Uhr (Ende 16.15 Uhr):
    Bewohner zur Veranstaltung bringen
    Lebensmittel aus dem Lager mit einem Bewohner zusammen holen
    Kochen mit den Bewohnern, natürlich, wenn ich fitte Bewohner habe, welche mich unterstützen, alles kein Problem. Aber was ist mit allen anderen Bewohnern, welche meine Hilfe brauchen, die Führung des Messers beim Schneiden brauchen, oder das Essen teilweise vorgeschnitten werden muss. Ich habe 2 Stunden zum Kochen Zeit. In dieser Zeit koche ich eine Vorsuppe oder Nachspeise/Salat und einen Hauptgang für bis zu 16 manchmal auch 18 Personen. Zwischendurch bringe ich Bewohner auf die Toilette, setzte Bewohner vom Rollstuhl in den Sessel, Verabreiche Frühstück und Zwischenmahlzeiten. Arbeiten im Akkord und dabei noch gute Laune versprühen ist kaum möglich. Ab Mittag heißt es einbetten, ausbetten, Toilettegänge, Einlagen wechseln, da sich der überwiegende Teil der Bewohner hinlegen möchte. Im Anschluss wird Geschirr gespült, täglich frischer Kuchen mit Bewohnern gebacken, sich um die Wäsche gekümmert, Kaffee hergerichtet und das Abendessen vorbereitet.
    Es ist schade, das so ein Zustand weder die Heimaufsicht noch den MDK interessieren. Bei Kontrollen werden wir nie gefragt.

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  • 28. August 2018 um 15:48 Uhr
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    Guten Tag Herr Thorsten Siefarth,
    und zwar betrifft es das Essenreichen von Bewohnern.

    Mir wurde heute durch die QM-Beauftragte mitgeteilt das wir den Bewohnern (keine Schluckstörungen)Essenreichen müssen!
    Dies wird auch von Praktikanten und Schülern/Gemeinschaftsschülern verlangt.

    Sind wir dazu angehalten laut unserem Zertifikat §87b das Essenreichen durchzuführen?

    Desweitern wird von uns verlangt nicht dies zu dokumentiern, das wir dass Essen den BW. verabreichen sondern wir es als Essens-Training (Erhaltene Resressourcen fördern), dokumentieren müssen.

    Da es Rechtlich nicht differenziert ist ob wir Essenreichen MÜSSEN,
    dürfen wir Uns verweigern Essen zu reichen,oder gilt dies als Arbeitsverweigernung?
    Noch viel eher würde es mich interessieren ob das für mich rechtliche Konsequenzen hat wenn ein Bewohner sich verschluckt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Michaela

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  • 15. Februar 2019 um 5:32 Uhr
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    Hallo Herr Thorsten Siefarth,
    Wie sieht es bei der Urlaubsplanung aus ? Wir Betreuungsassisten werden bei der Urlaubsplanung zum Pflegepersonal mitberechnet. Ich habe nur einen Teil meines Urlaubs so bekommen wie ich wollte. Den anderen Teil meines Urlaubs wurde , ohne mich zufragen , einfach Eingetragen . Wo steht eigentlich was für Rechte zusätzliche Betreuungskräfte haben ? Wie sieht es überhaupt aus mit den Dienstpänen ? Wie sieht es mit der Doku. aus ? Es gibt viele fragen , ich habe bis jetzt nichts gefunden wo diese fragen beantwortet werden . Mein Arbeitgeber behauptet das Pflegefachkräfte , wenn wir nicht im Dienst sind unsere Angebote machen müssen , was nartürlich nicht passiert , nur in der Doku. stimmt diese Behauptung ?

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    • 18. Februar 2019 um 7:15 Uhr
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      Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen jedoch an dieser Stelle leider keine Rechtsberatung geben. Grundsätzlich gilt aber, dass die Betreuungskräfte arbeitsrechtlich genau wie alle anderen Arbeitnehmer in Pflegeunternehmen zu behandeln sind.

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  • 22. März 2019 um 9:19 Uhr
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    Hallo, ich habe gerade ein Orientierungspraktikum in einer Altenhilfe-Pflegeeinrichtung für die Betreuung gemacht. Auch ich musste vom ersten Tag an bei jeder Mahlzeiten das Essen anreichen (auch stark dementen Menschen, welche nicht mehr richtig schlucken konnten, wollten oder wie auch immer). Jeder Mitarbeiter in der Betreuung dort weiß, das er dies nicht darf aber es wird verlangt. Macht man es nicht bekommt man die Kündigung (so die Aussagen der Mitarbeiter). Eine Mitarbeiterin sagte zu mir: „Wenn Du dich weigerst das zu machen, bist Du hier fehl am Platz, hast Du hier nichts zu suchen und kannst gleich wieder gehen und dein Praktikum abbrechen! Über die Hälfte der Arbeitzeit geht für die Nahrungs-Anreichung drauf und für die eigentliche Betreuungsarbeit bleibt nur wenig Zeit. Dies geht zu Lasten der Bewohner und hat mit der Betreuungsarbeit absolut nichts zu tun! Ich bin froh, dies Praktikum gemacht zu haben und habe mich nach diesen Tagen gegen eine Qualifizierung als Betreuungskraft entschieden. Zum Füttern braucht man keine Ausbildung über drei bis sechs Monate zu machen wenn man das Erlernte dann eh nicht anwenden kann weil die Zeit dafür fehlt. Wenn Betreuungskräfte die chronische Unterbesetzung des Pflegepersonals ausgleichen müssen läuft in der Pflege grundsätzlich etwas falsch.

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  • 13. Juni 2019 um 16:16 Uhr
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    Sind Gartenarbeiten erlaubt?
    Das Heim in dem ich arbeite macht einmal im Jahr kurz vor dem Sommerfest einen „gartentag“. Das heißt alle Betreuungskräfte werden dazu eingeteilt den Garten auf vordermann zu bringen. Sprich Hecken schneiden, großflächig Unkraut auf dem gesamten Grundstück entfernen, Sträucher verschneiden, Beete mulchen, neue Pflanzen eingraben, Rasen mähen ect… Der Einsatz geht den ganzen Dienst und das Heim spart meines Erachtens dadurch den Gärtner ein.
    Bewohner helfen dabei übrigens nicht mit. Dafür gibt es eine gartengruppe, in der dann mal ein paar Blümchen ins hochbeet gepflanzt werden.

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    • 18. Juni 2019 um 8:09 Uhr
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      Vielen Dank für Ihre Frage. Betreuungskräfte haben die Aufgabe, die Pflegebedürftigen zu Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten. Das scheint mir bei reinen Gartenarbeiten (wie bei Ihnen, also ohne Beteiligung der Bewohner) nicht der Fall zu sein. Von daher gehört das nicht zu den Aufgaben von Betreuungskräften.

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  • 30. August 2019 um 12:57 Uhr
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    ich arbeite in einem privaten Pflegeheim als Beteuungskraft.Leider fällt ein Kollege durch Krankheit länger aus,der andere hatte Urlaub.Ich mußte bis auf eine Unterbrechung von 2 Tagen 3 Wochen durcharbeiten.Das ist ja auch nicht schlimm,jedoch habe ich kaum Betreuung machen können.Ich mußte die Wäsche in die Wäscherei fahren,mit dem Küchenpersonal einkaufen,das Firmenauto waschen und aussaugen und ständig Bewohner zum Arzt begleiten.Die Bewohner haben sich natürlich beschwert,daß keine Betreuung stattfindet-ohne Erfolg.Antwort der PDL: man könne sich keine Leute aus den Rippen schneiden

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  • 5. September 2019 um 6:54 Uhr
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    Hallo Zusammen,
    bei uns sollen alle Betreuungskräfte eine Einführung bekommen in Medikamentengabe, Injektionen geben, Pflegestrümpfe anziehen. Das ist doch sicher nicht rechtens? Kaann man sich dagegen wehren? Danke für die Antworten!
    Liebe Grüße

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  • 25. September 2019 um 15:37 Uhr
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    Hallo,
    seit zehn Jahren bin ich nun Betreuungskraft in einem Heim. Vier Jahre davon auf Station und den Rest in der angegliederten Tagesstätte.
    Als ich anfing war ich hoch motiviert und liebte meinen Beruf. Hatte auch noch ziemlich viel Zeit für die Betreuungsarbeit.
    Dann musste ich in die Tagesstätte wechseln, weil dort schnell eine gesetzlich geforderte Betreuungskraft sein musste. Seit dem verliere ich immer mehr den Sinn meiner Arbeit.
    Denn ich muss Frühstück machen, Tische eindecken, Essen austeilen, Essen reichen, Tische abräumen, Spülmaschine füllen und leeren, Toilettengänge machen (auch mit Aufstehhilfe), Schränke usw. desinfizieren, Abfall entsorgen und das Alles regelmäßig, also nicht nur ab und zu. So bleibt für wirkliche Betreuungsarbeit kaum mehr Zeit und ich verliere die Lust zu arbeiten da jegliche Wertschätzung fehlt.
    Eine Kolleging sagte vor Kurzem zu mir, dass sich seit meiner Ausbildung (vor zehn Jahren, wir waren die Ersten) in der Stellenbeschreibung/Aufgaben einiges geändert hätte. Seit einiger Zeit wären regelmäßige Toilettengänge und Essenreichen bei den Aufgaben von Betreuungskräften dabei. Ist das wirklich wahr? Das kann und möchte ich nicht glauben.
    Ich denke oft bei mir, dass wir Betreuungskräfte ganz schön veralbert worden sind und immer mehr zu hauswirtschaftlichen oder pflegerischen Hilfskräften benutzt werden.
    Ist das Rechtens?
    liebe Grüße

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  • 18. Dezember 2019 um 19:47 Uhr
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    Ich würde gerne wissen wer die Pflichtfortbildungen bezahlen muss… Und ob es sich hierbei um Arbeitszeit handelt. Meines Erachtens ist hier Arbeitgeber in der Pflicht.
    Kann eine Betreuungskraft wenn sie die Pflichtfortbildungen nicht hat ihren Staus verlieren. Bin in der Leitung eines Sozialdienstes in einem Pflegeheim. Immer wieder gibt es hier Gründe zur Diskussion und ich kann niergens etwas stichhaltiges finden, wo dies hinterlegt ist. Ich bitte herzlich um Information. Ich bin der Meinung er wäre Arbeitgeberpflicht und muss wie bei allen Pflichtfortbildungen Kosten und Arbeitszeit dafür bezahlt werden.

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  • 11. Februar 2020 um 21:08 Uhr
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    Hallo
    Ich arbeite ein knappes Jahr als Betreuungskraft, jeden Tag 5,5 Stunden, früh 1 Stunde Essen reichen, dann Gruppe , Pause und dann Therapeutisches Essenreichen 1 Stunde,
    Einzeltherapie, uns fehlen die Stunden was wir an Essenreichen, weil wir hetzen , dann nur rum. Vorbereitungen für Bastelarbeiten müssen wir alles zu Hause machen. MDK war da, sagte das es nicht unsere Aufgaben wäre, aushelfen ja, aber nicht fest im Plan jeden Tag. Wie sollen wir vorgehen??

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    • 12. Februar 2020 um 10:56 Uhr
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      Vielen Dank für Ihre Frage! Leider lässt sich diese nicht so ohne Weiteres an dieser Stelle beantworten. Es kommt auf viele Umstände an. Deswegen kann ich hier nur ganz allgemein raten, sich mit anderen zusammenzuschließen und mit der Leitung des Pflegeunternehmens mögliche Anpassungen zu besprechen. Wenn es einen Betriebsrat oder Ähnliches gibt, dann würde ich diesen einschalten.

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  • 11. August 2020 um 12:49 Uhr
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    Soweit ich informiert bin werden die Kosten der zusätzlichen Betreuungskräfte von den Kassen getragen. Bei uns im Haus wird Personal in der Hauswirtschaft eingespart und Pflege-als auch Betreuungskräfte spülen, wischen, schmieren Brote usw.
    Meiner Aufassung nach ist das Kostenersparnis durch zweckentfremdung der Förderungsmittel, insbesondere Betreuungsgeldern und somit Betrug! Jede hier die betroffen ist, sollte anonym Anzeige erstatten und zwar bei den Behörden und Pflegekassen die die Gelder zahlen.

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    • 26. September 2022 um 22:55 Uhr
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      An Alle Betreuungskräfte…Arbeit niederlegen in Seniorenheimen, sofort, die arbeiten verlangen die von der Pflegekasse nicht vorgesehen sind dazu gehören „leichte“ Hauswirtschaftliche Tätigkeiten und „leichte“ pflegerische Tätigkeiten!
      Wir werden von den Pflegekassen bezahlt zur Sozialen Hygiene!
      Und dafür bezahlt jeder von uns Pflegekassenkosten von seinem Gehalt und nicht für die Einsparung für Löhne in der Hauswirtschaft oder Gehälter in der Pflege. Diese Kosten muss jedes Haus selbst bestreiten.
      In erachte diese „zusätzlichen Aufgaben an die Betreuung“ als Beschiss an JEDEM Pflegekassenkosten Einzahler!
      Grosse Anzeige in Zeitung schalten zum grossen Treffen von Betreuungskräften in MK. Arbeite schon 13 Jahre in der Betreuung und bin tief enttäuscht über soviel Ausbeutungs Möglichkeiten von Betreuungskräften auf Pflegekassenkosten die jeder Einzahlen muss zum Vorteil von Heimen und nicht der Bewohner!
      Ich möchte nicht für eingezahlte Pflegekassenkosten von völlig überforderten und ausgenutzten Betreuungskräften betreut werden.
      Da sehe ich diese Kosten für jeden (Pflegekassenkosten) nicht zum Vorteil für alte Menschen sondern eher für die „Betreiber“ von Seniorenheimen!

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  • 11. August 2020 um 14:03 Uhr
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    Ach ja. Beschwerde bei der Heimaufsicht. In Netzwerken darauf hinweisen. Das Ministerium für Gesundheit anschreiben usw Wer übrigens in Privateinrichtunge arbeitetcm und wissen möchte, was am Jahresende verdient wurde, kann es evtl. im Unternehmensregister
    des Bundesanzeigers per PDF kostenlos downladen. Dazu benötige Daten findet man in Allgemeinen in Geschäftsbriefen, oder im Impressum der Website. Das ist vollkomnen legal und somit kann man anhand der Gewinbentwicklung im JAHRESABSCHLUSS ablesen, ob Einsparungen notwendig sind, oder einfach nur der Gewinnmaximierung dienen

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  • 29. Juli 2021 um 1:20 Uhr
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    Ich arbeite seit 2 Jahren in einem Pflegeheim für schwer Demenzerkrankte. Wir schmieren die Brote, richten Essen an, spülen das Geschirr des gesamten Bereiches. Den Rest der Zeit betreuen wir bzw. reichen auch mal durchgängig Essen an.
    Bin in einem starken Zwiespalt. Es ist mir wirklich eine Herzensangelegenheit, da es wirklich unbeschreiblich schön ist mit Demenzkranken Menschen zu arbeiten, dennoch bin ich an einem Punkt, an dem ich wirklich mental ganz schön ins keuchen komme.
    Was kann ich tun? Ist private Betreuung Arbeitnehmer freundlicher?

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    • 1. Juli 2023 um 0:45 Uhr
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      private sind auch nicht besser, ich habe meinen Mund aufgemacht. Ende vom Lied: Kündigung. war fast nur im Dementbereich, teilweise arbeitete von den Betreuern nur einer alleine dort. es würde dort alles notwendige gemacht, nur das Mittagessen wurde extern gekocht. auch fürs sauber halten des Gemeinschaftsraum und berreichkuche waren wir zuständig. plus das verteilen der Medikamente, welche die Pflege gestellt hat.

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      • 20. Juli 2023 um 21:19 Uhr
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        Um Himmels willen-niemals Medikamente verteilen! Dass ist für Betreuungskräfte ein absolutes NOGO! Wenn eine Einrichtung so etwas verlangt, bekommt sie jede Menge Ärger, man kann es melden!

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  • 7. September 2021 um 12:26 Uhr
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    In unserer diakonischen Einrichtung sparen sie massiv an hauswirtschaftlichen Personal ein. 2 Mitarbeiterinnen wurden versetzt und dauerhaft Erkrankte kommen nicht wieder und die Stellen werden nicht nachbesetzt. Die verbleibenden Mitarbeiter sollen das auffangen, was nicht machbar ist.
    Ich empfinde nur noch Verachtung für das Geschwätz der Öffentlichkeitsarbeit der Diakonie ( wir sind die Guten ).
    So etwas Verlogenes in Punkto alles für den Schein nach Außen ist beispiellos.

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