Pflegebeauftragter der Bundesregierung: Aussetzen der Pflegenoten zum 1.1.2016

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann (CDU), erklärt das bisherige System der Qualitätsprüfungen von Pflegeunternehmen für gescheitert. Er schlägt nunmehr vor, den bisherigen „Pflege-TÜV“ abzuschaffen, die Pflegenoten zum 1. Januar 2016 auszusetzen und die Prüfungen völlig neu zu konzipieren. Das neue Konzept löst bereits heftige Diskussionen in der Pflegebranche aus. Hier stelle ich den Zweistufen-Plan vor.



1. Schritt: Abschaffung der Pflegenoten

Die Pflegenoten werden durch eine gesetzliche Regelung zum 1. Januar 2016 ausgesetzt, da sie keinen echten Qualitätsvergleich zwischen Einrichtungen ermöglichen. Gleichzeitig wird als Übergangslösung gesetzlich geregelt, dass Kassen und Pflegeeinrichtungen die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen in der bisherigen Form weiterhin veröffentlichen.

Die Gesamt- und Bereichsnoten auf der ersten Seite der Veröffentlichung werden jedoch entfernt, da sie mit einer bundesweiten Durchschnittsnote von 1,3 keine Aussagekraft haben. Stattdessen soll eine Kurzzusammenfassung des Prüfberichtes der Medizinischen Dienste veröffentlicht werden. Der GKV-Spitzenverband erhält den gesetzlichen Auftrag, bis Ende 2015 einheitliche Vorgaben für die Prüfzusammenfassung zu erlassen, sodass ein Vergleich der Einrichtungen durch die Verbraucher ermöglicht wird.

Zusätzlich werde ich einen Leitfaden für Verbraucher herausgeben, die eine geeignete Pflegeeinrichtung suchen. Ich möchte die Bürgerinnen und Bürger ermutigen, in die Einrichtungen hinein zu gehen und die richtigen Fragen zu stellen.

2. Schritt: Neukonzeption des Pflege-TÜV und der Entscheidungsstrukturen

Die Bürgerinnen und Bürger brauchen messbare Kriterien, an denen sie die Qualität von Pflege und Betreuung festmachen und vergleichen können. Diese Kriterien müssen eine fundierte wissenschaftliche Grundlage haben und dürfen nicht interessengeleitet sein.

Bislang war dies nicht möglich, weil die entsprechenden Strukturen im Pflegebereich fehlten. Zum 1. Januar 2016 wollen wir deshalb einen Pflegequalitätsausschuss errichten, der ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem für Pflegeeinrichtungen berät und als Richtlinie beschließt. In diesem Ausschuss müssen neben den Einrichtungs- und Kostenträgern künftig auch die Verbände der Pflegebedürftigen und der Pflegeberufe gleichberechtigt mit Stimmrecht vertreten sein. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Partizipation und Transparenz. Die kommunalen Spitzenverbände sowie der Spitzenverband der Medizinischen Dienste sind ständige, beratende Mitglieder des Ausschusses.

Der Pflegequalitätsausschuss wird durch einen unparteiischen Vorsitzenden mit ausschlaggebender Stimme geleitet. Er erhält eine gesetzliche Frist bis 31. Dezember 2017, um die Richtlinie für ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem zu erlassen. Außerdem wird der Pflegequalitätsausschuss wird bei seiner Arbeit durch ein neu zu gründendes Pflegequalitätsinstitut mit unabhängigen Wissenschaftlern unterstützt.

Neben dem Pflege-TÜV kann der Pflegequalitätsausschuss weitere Aufgaben zur Qualitätssicherung der Pflege übernehmen, um die Entscheidungsstrukturen der Selbstverwaltung weiter zu straffen und die Qualität der Pflege einheitlich zu verbessern, beispielsweise zu Fragen der Qualität, zu Qualitätsprüfungsrichtlinien und zur Abstimmung zwischen Medizinischen Diensten und Heimaufsichten.


Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege vom 1.4.2015

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