Der in Istanbul lebende Ehemann einer Pflegebedürftigen verweigerte seiner in Deutschland lebenden Ehefrau die finanzielle Unterstützung. Mittlerweile liefen Kosten für die pflegerische Versorgung auf. Nach dem Tod der Pflegebedürftigen wollte der Heimträger von der Stadt Karlsruhe den noch offenen Betrag ersetzt haben. Doch das Sozialamt weigerte sich. Zu Unrecht, wie das Sozialgericht Heilbronn nun entschieden hat. Mehr lesen
Sozialhilfe
Urteil zum Sozialhilferecht: Wann gilt ein Antragsteller als „alter Mensch“?
Das Sozialhilferecht sieht Grundsicherungsleistungen für ältere Menschen vor. Im Sozialgesetzbuch XII finden sich diese u.a. auch im Abschnitt „Altenhilfe“. Doch wer fällt hierunter? Gibt es eine Altersgrenze? Müssen noch weitere Umstände hinzutreten? Darüber hat das Bundessozialgericht nun erstmals entschieden. Mehr lesen
Mehr Pflegebedürftige beziehen Sozialhilfe
Wie die Ärztezeitung berichtet, machte die die Linke-Fraktionsvize Sabine Zimmermann im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Berlin auf gestiegene Zahlen beim Sozialhilfebezug aufmerksam. So haben im Jahr 2005 rund 340.000 Pflegebedürftige Sozialhilfe bezogen, 2014 waren es bereits 453.000. Auch die Ausgaben wuchsen. So wurden für die „Hilfe zur Pflege“ im Jahr 2005 ca. 2,6 Mrd. Euro ausgegeben und zuletzt 3,5 Mrd. Euro. Mein Kommentar: Damit ist noch nicht unbedingt belegt, dass heutzutage ein größerer Anteil der Pflegebedürftigen zum Sozialfall wird. Denn der demografische Wandel führt zu einer steigenden Zahl Pflegebedürftiger und damit auch zu einer steigenden Zahl von Hilfeempfängern.
Bayerns Gesundheitsministerin fordert erst ab Jahreseinkommen von über 100.000 Euro Beteiligung an Pflegekosten!
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml fordert, dass Angehörige von Pflegebedürftigen sich künftig erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro an den Pflegekosten beteiligen müssen. Huml betonte am Samstag: „Auf diesem Weg können wir besonders die Mittelschicht entlasten. Zugleich nehmen wir wirtschaftlich schwächeren Eltern die Angst, bei eigener Pflegebedürftigkeit ihren Kindern auf der Tasche zu liegen.“ Bereits jetzt werden bei Leistungen der Grundsicherung im Alter (Sozialhilfe) Kinder nur dann zu Unterhaltsleistungen herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Diese Regelung soll nach Ansicht der Ministerin auch bei Pflegebedürftigkeit gelten.
Bundesrat billigt Pflegereform, sieht aber weiteren Handlungsbedarf
Im Bundesrat wurde am vergangenen Freitag das Pflegestärkungsgesetz II gebilligt. Allerdings hat das Ländergremium die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung aufgefordert, die Änderungen der Pflegereform auch im Bereich der Sozialhilfe bundesgesetzlich zu normieren. Eine Schlechterstellung pflegebedürftiger Menschen, die Sozialhilfe beziehen, sei dabei sozialrechtlich und sozialpolitisch nicht zu vertreten. Allerdings dürfe den Kommunen und Ländern als Träger der Sozialhilfe keine Mehrkosten entstehen. Der Bundesrat sieht die Grenze der finanziellen Belastbarkeit als bereits erreicht an. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.
Kasse muss häusliche Krankenpflege auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zahlen
Krankenkassen müssen häusliche Krankenpflege auch in Heimen für obdachlose Männer gewähren, die als Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII betrieben werden. Personen die sich dort aufhalten, sollen nicht schlechter stehen als Menschen, die in ihrem eigenen Haushalt leben. Die Leistungspflicht der Krankenkasse setzt ein, wenn und soweit die Einrichtung nicht selbst verpflichtet ist, die Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege zu gewähren, auf die die Betroffenen in der Einrichtung konkret angewiesen sind. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Mehr lesen