Im Bundesrat wurde am vergangenen Freitag das Pflegestärkungsgesetz II gebilligt. Allerdings hat das Ländergremium die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung aufgefordert, die Änderungen der Pflegereform auch im Bereich der Sozialhilfe bundesgesetzlich zu normieren. Eine Schlechterstellung pflegebedürftiger Menschen, die Sozialhilfe beziehen, sei dabei sozialrechtlich und sozialpolitisch nicht zu vertreten. Allerdings dürfe den Kommunen und Ländern als Träger der Sozialhilfe keine Mehrkosten entstehen. Der Bundesrat sieht die Grenze der finanziellen Belastbarkeit als bereits erreicht an. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.