Mehrere Medien berichten über die Absicht der bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml (CSU), die Aufsicht über Pflegeeinrichtungen zu verschärfen. Auslöser ist der Tod mindestens eines Heimbewohners in der „Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf“ (Unterfranken). Diesem soll nach einem Sturz die ärztliche Hilfe verweigert worden sein. Bislang war es so, dass die Heimaufsichten bei Auffälligkeiten vor allem versucht haben, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Zukünftig sollen sie gesetzlich gezwungen sein, bei wiederholten Verstößen Zwangsmaßnahmen zu ergreifen.
Huml
Bayerns Gesundheitsministerin fordert erst ab Jahreseinkommen von über 100.000 Euro Beteiligung an Pflegekosten!
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml fordert, dass Angehörige von Pflegebedürftigen sich künftig erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro an den Pflegekosten beteiligen müssen. Huml betonte am Samstag: „Auf diesem Weg können wir besonders die Mittelschicht entlasten. Zugleich nehmen wir wirtschaftlich schwächeren Eltern die Angst, bei eigener Pflegebedürftigkeit ihren Kindern auf der Tasche zu liegen.“ Bereits jetzt werden bei Leistungen der Grundsicherung im Alter (Sozialhilfe) Kinder nur dann zu Unterhaltsleistungen herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Diese Regelung soll nach Ansicht der Ministerin auch bei Pflegebedürftigkeit gelten.
Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin will Palliativbeauftragten für Pflegeheime
Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml dringt auf Korrekturen an den Plänen der Bundesregierung für ein neues Hospiz- und Palliativgesetz. Die Ministerin erläuterte am Mittwoch anlässlich eines Kongresses zu diesem Thema auf der Fachmesse ConSozial in Nürnberg: „In stationären Pflegeeinrichtungen werden viele hospizliche und palliative Versorgungsstrukturen derzeit nicht oder nur in geringem Umfang angeboten. Hier ist insbesondere mehr qualifiziertes Personal notwendig, um Versorgungsangebote zu koordinieren und die Bewohner sowie deren Angehörige entsprechend zu beraten. Mein Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in der Pflege.“ Huml fügte hinzu: „Ein Palliativbeauftragter im Pflegeheim könnte die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung mit der jeweiligen Einrichtung vernetzen. Seine Aufgabe könnte zudem sein, die Bewohner zu beraten und dabei zu unterstützen, die gewünschte Versorgung für sich zu finden. So erleichtern wir den Menschen in stationären Heimen den Zugang zu einer qualifizierten Sterbebegleitung.“
Bayerns Gesundheitsministerin dringt auf Änderungen am Entwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml dringt auf Nachbesserungen am Gesetzentwurf des Bundes zur Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Huml betonte am Montag in Erlangen: „Insbesondere muss den stationären Hospizen und ambulanten Hospizdiensten eine deutlich höhere Vergütung gewährt werden als derzeit geplant. In diesem Bereich sollten die Krankenkassen künftig 100 Prozent der zuschussfähigen Kosten übernehmen. Dafür werde ich mich auf Bundesebene intensiv einsetzen.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Klar ist für mich auch, dass wir in den stationären Pflegeeinrichtungen weitergehende Regelungen zur Finanzierung der Sterbebegleitung brauchen. Auch hier muss der aktuelle Gesetzentwurf noch überarbeitet werden.“ Mehr lesen
Für bayerische Heime: Bessere nächtliche Betreuung – Kontrollen verschärft
Die nächtliche Betreuung in bayerischen Pflegeeinrichtungen soll deutlich verbessert werden. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Sonntag hingewiesen. Sie betonte: „Spätestens ab Mitte dieses Jahres muss sichergestellt sein, dass als Nachtwache mindestens eine Pflegekraft für 30 bis maximal 40 Bewohner anwesend ist.“ Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift hat das Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium erlassen. Der Verwaltungsvorschrift zufolge können zudem auffällige Pflegeeinrichtungen in Bayern ab sofort häufiger als bisher kontrolliert werden.
Das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium konkretisiert die Anforderungen an die nächtliche Betreuung folgendermaßen. Zunächst stellt es folgende Kriterien auf:
- Anzahl der Bewohner mit den Pflegestufen II und III überwiegt.
- Hohe Anzahl an immobilen Bewohnern, die z. B. Hilfe beim Toilettengang benötigen.
- Erkenntnisse über Unruhezustande, z. B. von dementiell erkrankten Menschen in der Nacht.
- Die Einrichtung erstreckt sich auf mehr als ein Gebäude.
- Die Einrichtung erstreckt sich über mehr als zwei Geschosse.
Werden mindestens drei Kriterien erfüllt, so ist in der Nacht eine Pflegekraft für 30 Pflegebedürftige notwendig. Treffen weniger als drei Kriterien zu, so gilt ein Schlüssel von 1:40.
Bayerns Pflegeministerin wirbt für Pflege-Ausbildungsfonds
Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml hat anlässlich der Beratungen des Bundesrates über die geplante Pflegereform für die Einrichtung eines Ausbildungsfonds geworben. Huml betonte am Freitag in Berlin: „Ein Ausbildungsfonds auf Bundesebene dient der Gerechtigkeit. Denn damit werden die Kosten der Ausbildung auf mehrere Schultern verteilt. Gleichzeitig werden Anreize für Einrichtungen gesetzt, selbst Fachkräfte auszubilden.“ Das Konzept der Ministerin sieht vor, dass über den Fonds die Träger einen Teil der Ausbildungsvergütung ersetzt bekommen. Dies käme nicht nur den Einrichtungen zugute, sondern auch den Pflegebedürftigen.