Für bayerische Heime: Bessere nächtliche Betreuung – Kontrollen verschärft

Die nächtliche Betreuung in bayerischen Pflegeeinrichtungen soll deutlich verbessert werden. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Sonntag hingewiesen. Sie betonte: „Spätestens ab Mitte dieses Jahres muss sichergestellt sein, dass als Nachtwache mindestens eine Pflegekraft für 30 bis maximal 40 Bewohner anwesend ist.“ Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift hat das Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium erlassen. Der Verwaltungsvorschrift zufolge können zudem auffällige Pflegeeinrichtungen in Bayern ab sofort häufiger als bisher kontrolliert werden.

Das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium konkretisiert die Anforderungen an die nächtliche Betreuung folgendermaßen. Zunächst stellt es folgende Kriterien auf:

  • Anzahl der Bewohner mit den Pflegestufen II und III überwiegt.
  • Hohe Anzahl an immobilen Bewohnern, die z. B. Hilfe beim Toilettengang benötigen.
  • Erkenntnisse über Unruhezustande, z. B. von dementiell erkrankten Menschen in der Nacht.
  • Die Einrichtung erstreckt sich auf mehr als ein Gebäude.
  • Die Einrichtung erstreckt sich über mehr als zwei Geschosse.

Werden mindestens drei Kriterien erfüllt, so ist in der Nacht eine Pflegekraft für 30 Pflegebedürftige notwendig. Treffen weniger als drei Kriterien zu, so gilt ein Schlüssel von 1:40.

Bayerns Pflegeministerin wirbt für Pflege-Ausbildungsfonds

RA Thorsten Siefarth - LogoBayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml hat anlässlich der Beratungen des Bundesrates über die geplante Pflegereform für die Einrichtung eines Ausbildungsfonds geworben. Huml betonte am Freitag in Berlin: „Ein Ausbildungsfonds auf Bundesebene dient der Gerechtigkeit. Denn damit werden die Kosten der Ausbildung auf mehrere Schultern verteilt. Gleichzeitig werden Anreize für Einrichtungen gesetzt, selbst Fachkräfte auszubilden.“ Das Konzept der Ministerin sieht vor, dass über den Fonds die Träger einen Teil der Ausbildungsvergütung ersetzt bekommen. Dies käme nicht nur den Einrichtungen zugute, sondern auch den Pflegebedürftigen.

Bayerisches Pflegeministerin fordert deutliche Korrekturen am Pflege-TÜV

RA Thorsten Siefarth - LogoBayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml fordert deutliche Korrekturen an dem vor fünf Jahren eingeführten Pflege-TÜV. Huml kritisierte am Montag in Berlin: „Der heutige Pflege-TÜV ist kein verlässlicher Beweis für die Qualität einer Pflegeeinrichtung. Die Änderungen zum Januar 2014 waren zwar ein wichtiger Schritt. Sie gehen aber nicht weit genug. Wir brauchen ein Bewertungssystem, das sich mehr an den wichtigen pflegerelevanten Bereichen und der Ergebnisqualität ausrichtet. Künftig muss statt der Dokumentation der Mensch stärker im Mittelpunkt stehen – und die Frage, wie es ihm geht.“

Gegen Ende der Woche noch hatte der Geschäftsführer des MDK-Spitzenverbandes, Dr. Peter Pick, erklärt: „Die Einführung der Pflege-Transparenz war und bleibt ein richtiger Weg“. Die Schuld für die begrenze Aussagekraft der Pflegenoten sah Pick bei den Leistungsanbietern: „Aussagefähigere Pflegenoten sind nur zu erreichen, wenn der Einfluss der Pflegeanbieter auf die Noten zurückgedrängt wird.“