Neuer Rahmen­ver­trag: Bessere Zusam­men­arbeit von Hospiz­diensten und Kran­ken­häusern möglich

RA Thorsten Siefarth - LogoDas baye­rische Gesund­heits­mi­nis­terium infor­mierte jetzt in einem Schreiben die Kran­ken­haus­träger über die nunmehr auf Grundlage des Hospiz- und Pallia­tiv­ge­setzes in Kraft getretene Rahmen­ver­ein­barung zur ambu­lanten Hospiz­arbeit. Nach den neuen Rege­lungen erhalten ambu­lante Hospiz­dienste nicht nur für die ehren­amt­liche Ster­be­be­gleitung im häus­lichen Umfeld einen Zuschuss durch die Kran­ken­kassen, sondern künftig auch, wenn die ehren­amt­liche Ster­be­be­gleitung in Kran­ken­häusern erfolgt. Voraus­setzung dafür ist, dass die Kran­ken­haus­träger den ambu­lanten Hospiz­dienst beauf­tragt haben. Mehr lesen

Synopse zum Pflegestärkungsgesetz II

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Pflegestärkungsgesetz II ist seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft und hat im SGB XI (soziale Pflegeversicherung) einige Änderungen gebracht. Der Fachausschuss Altenhilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat dies synoptisch aufbereitet (Synopse PSG II §§ 1 bis 45f SGB XI (pdf, 297 kB), Synopse PSG II §§ 46 bis 144 SGB XI (pdf, 303 kB)). Dabei wurden auch die Novellierungen nach dem Hospiz- und Palliativgesetz berücksichtigt. Durch die Gegenüberstellung von altem und neuem Text lassen sich die Änderungen auf den ersten Blick erkennen.

Bundesrat billigt Hospiz- und Palliativgesetz „mit Bedauern“

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Hospiz- und Palliativgesetz hat heute den Bundesrat passiert. „Mit Bedauern“ stellt die Länderkammer jedoch fest, dass der zuvor erfolgte Beschluss im Bundestag „wesentliche Inhalte der Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 2015 (…) unberücksichtigt lässt.“ Der Bundesrat fordert mit seiner heutigen Entschließung weitere Verbesserungen für die Versorgung am Lebensende. Die in ihm vorgesehenen palliativen und hospizlichen Angebote seien nicht ausreichend. Auch die Finanzierung sei fraglich. Auch müsse eine zusätzliche finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen vermieden werden. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt weitestgehend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Kaum einer wünscht es sich, dennoch sterben fünfzig Prozent der Deutschen im Krankenhaus!

RA Thorsten Siefarth - LogoAn diesem Donnerstag will der Bundestag das Hospiz- und Palliativgesetz beschließen, das eine bessere Betreuung sterbender Menschen ermöglichen soll. Die Bertelsmann Stiftung hat in ihrem Faktencheck Gesundheit analysiert, welche Angebote an Palliativmedizin es derzeit bereits gibt und wo noch Lücken bestehen. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass zwar nur sechs Prozent der Befragten ihre letzte Lebensphase in einer Klinik verbringen wollen, tatsächlich aber fünfzig Prozent dort versorgt werden. Die Studie empfiehlt, die ambulante Versorgung auszubauen und die Menschen mehr über Versorgungsangebote aufzuklären. Meine Meinung: Es ist ein Skandal, dass die ambulante Versorgung immer noch katastrophal schlecht ist! Angesichts der Tatsache, dass das Gesetz zur Einführung der ambulanten spezialisierten Palliativversorgung (SAPV) vor sage und schreibe acht Jahren eingeführt worden ist.