Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege angepasst

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Regelungen für die häusliche Krankenpflege hinsichtlich der besonderen Belange von Palliativpatienten angepasst. Außerdem gab es aufgrund es zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) eine Überarbeitung. Und eine wichtige Klarstellung zur Medikamentengabe. Mehr lesen

Neuer Rahmen­ver­trag: Bessere Zusam­men­arbeit von Hospiz­diensten und Kran­ken­häusern möglich

RA Thorsten Siefarth - LogoDas baye­rische Gesund­heits­mi­nis­terium infor­mierte jetzt in einem Schreiben die Kran­ken­haus­träger über die nunmehr auf Grundlage des Hospiz- und Pallia­tiv­ge­setzes in Kraft getretene Rahmen­ver­ein­barung zur ambu­lanten Hospiz­arbeit. Nach den neuen Rege­lungen erhalten ambu­lante Hospiz­dienste nicht nur für die ehren­amt­liche Ster­be­be­gleitung im häus­lichen Umfeld einen Zuschuss durch die Kran­ken­kassen, sondern künftig auch, wenn die ehren­amt­liche Ster­be­be­gleitung in Kran­ken­häusern erfolgt. Voraus­setzung dafür ist, dass die Kran­ken­haus­träger den ambu­lanten Hospiz­dienst beauf­tragt haben. Mehr lesen

Kaum einer wünscht es sich, dennoch sterben fünfzig Prozent der Deutschen im Krankenhaus!

RA Thorsten Siefarth - LogoAn diesem Donnerstag will der Bundestag das Hospiz- und Palliativgesetz beschließen, das eine bessere Betreuung sterbender Menschen ermöglichen soll. Die Bertelsmann Stiftung hat in ihrem Faktencheck Gesundheit analysiert, welche Angebote an Palliativmedizin es derzeit bereits gibt und wo noch Lücken bestehen. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass zwar nur sechs Prozent der Befragten ihre letzte Lebensphase in einer Klinik verbringen wollen, tatsächlich aber fünfzig Prozent dort versorgt werden. Die Studie empfiehlt, die ambulante Versorgung auszubauen und die Menschen mehr über Versorgungsangebote aufzuklären. Meine Meinung: Es ist ein Skandal, dass die ambulante Versorgung immer noch katastrophal schlecht ist! Angesichts der Tatsache, dass das Gesetz zur Einführung der ambulanten spezialisierten Palliativversorgung (SAPV) vor sage und schreibe acht Jahren eingeführt worden ist.

Entwurf eines Hospiz- und Palliativgesetztes jetzt online!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Versorgung todkranker Menschen ist in Deutschland immer noch in einem erbärmlichen Zustand. Längst nicht alle Schwerstkranken werden von Fachkräften betreut, insbesondere auf dem Land. Nach wie vor gibt es auch große Probleme bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Die ambulante ärztliche Palliativversorgung liegt immer noch im Argen und die Finanzierung ist generell unzureichend. Das soll mit dem seit etlichen Jahren überfälligen Hospiz- und Palliativgesetz geändert werden. Wer den Entwurf lesen möchte, der kann diesen hier (pdf) über die Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung herunterladen. Einen ersten Überblick über das Gesetz bietet die Ärztezeitung.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Bundestag Initiative ergriffen und einen Antrag (pdf) eingereicht, um die Palliativversorgung in Deutschland zu verbessern.