„Unvertretbar, wenn nicht sogar zynisch“: Arbeitgeber verweigert Sonderurlaub für Vater todkranken Kindes

RA Thorsten Siefarth - LogoFür die Begleitung seiner Tochter vor anstehenden Besuchen in einem Kinderhospiz erhielt ein Polizeibeamter immer wieder Sonderurlaub. Dann aber auf einmal nicht mehr. Die Begründung der Dienststelle: Weil die Tochter immer noch am Leben sei, bestünden Zweifel daran, dass für sie wirklich nur noch eine begrenzte Lebensdauer von wenigen Monaten zu erwarten sei. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Polizeidirektion Osnabrück jedoch einstweilig verpflichtet, dem Polizeibeamten Sonderurlaub zu gewähren. Mehr lesen

Vom Pflegeheim in ein Hospiz: Kasse will Kosten nicht übernehmen!

RA Thorsten Siefarth - LogoBei Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim versorgt werden, stellen sich die Krankenkassen immer wieder einmal quer, wenn sie die Kosten für die Unterbringung in einem Hospiz übernehmen sollen. So ging es auch einer 76-jährigen Frau, die unter Amyotropher Lateralsklerose (Erkrankung des zentralen und peripheren Nervensystems) litt. Ihr Gesundheitszustand hatte sich rapide verschlechtert. Angeblich sei aber eine angemessene Versorgung in dem Pflegeheim ausreichend. Wie der Nachrichtendienst kobinet berichtet, hat die Kasse vor dem Sozialgericht Berlin den Anspruch im Rahmen eines Eilverfahrens schließlich dann doch anerkannt und die Kosten für das Hospiz übernommen (Az. S 208 KR 4308/15 ER).

In Hospizen: Nicht verbrauchte Medikamente Verstorbener müssen vernichtet werden!

RA Thorsten Siefarth - LogoAltenheim.net berichtet hier über eine Anfrage der Grünen Fraktion im Deutschen Bundestag. Danach ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Medikamente Verstorbener vernichtet werden müssen und nicht weiterverwendet werden dürfen. Obowohl allein in Nordrhein-Westfalen dadurch Arzneimittel im Wert von 850.000 in den Müll geworfen werden.

Entwurf eines Hospiz- und Palliativgesetztes jetzt online!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Versorgung todkranker Menschen ist in Deutschland immer noch in einem erbärmlichen Zustand. Längst nicht alle Schwerstkranken werden von Fachkräften betreut, insbesondere auf dem Land. Nach wie vor gibt es auch große Probleme bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Die ambulante ärztliche Palliativversorgung liegt immer noch im Argen und die Finanzierung ist generell unzureichend. Das soll mit dem seit etlichen Jahren überfälligen Hospiz- und Palliativgesetz geändert werden. Wer den Entwurf lesen möchte, der kann diesen hier (pdf) über die Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung herunterladen. Einen ersten Überblick über das Gesetz bietet die Ärztezeitung.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Bundestag Initiative ergriffen und einen Antrag (pdf) eingereicht, um die Palliativversorgung in Deutschland zu verbessern.