Pflegeausbildung: Keine allgemeine Förderung nach SGB III geplant

RA Thorsten Siefarth - LogoFür Berufsausbildungen nach dem dualen System, die durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannt sind, sieht das dritte Sozialgesetzbuch (SGB III) Fördermöglichkeiten vor. Bei allgemeinen (fach-)schulischen Berufsausbildungen ist jedoch nur eine Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich. Darin sieht die Fraktion der Grünen im Deutschen Bundestag eine Ungleichbehandlung und hat dazu eine kleine Anfrage (pdf, 0,1 MB) eingereicht. Insbesondere ging es bei der Anfrage um Zugangserleichterungen für Pflegeberufe. Die Bundesregierung hat nun geantwortet (pdf, 0,1 MB), dass sie nicht plane, die ungleiche Behandlung zu ändern. Eine allgemeine Förderung von schulischen Berufsausbildungen durch Instrumente des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) sei nicht vorgesehen.

Weniger freiheitsentziehende Maßnahmen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Zahl der gerichtlich genehmigten freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) in Betreuungsverfahren ist in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (pdf, 0,5 MB) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (pdf, 0,2 MB) hervorgeht, wurden 2010 bundesweit noch 98.119 solche Verfahren angeordnet oder genehmigt. Seither gehen die Zahlen kontinuierlich zurück. 2015 waren es noch 59.945 Verfahren. Die jährlich vom Bundesamt für Justiz veröffentlichten Daten zu den Betreuungsverfahren zeigten, dass zwischen 2010 und 2015 sowohl die Anträge auf FEM als auch die Genehmigungen für FEM rückläufig seien. Bei den Ablehnungen sei zugleich ein Anstieg zu verzeichnen. Diese Entwicklung gehe in die richtige Richtung, heißt es in der Antwort weiter. Der Einsatz von FEM in der Pflege müsse weiter verringert werden. Es gehe um den Ausbau FEM-vermeidender Strategien.

In Hospizen: Nicht verbrauchte Medikamente Verstorbener müssen vernichtet werden!

RA Thorsten Siefarth - LogoAltenheim.net berichtet hier über eine Anfrage der Grünen Fraktion im Deutschen Bundestag. Danach ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Medikamente Verstorbener vernichtet werden müssen und nicht weiterverwendet werden dürfen. Obowohl allein in Nordrhein-Westfalen dadurch Arzneimittel im Wert von 850.000 in den Müll geworfen werden.

Bundesregierung: Externe Berater für Hilfsmittel sind zulässig

RA Thorsten Siefarth - LogoKrankenkassen dürfen in begründeten Einzelfällen externe Hilfsmittelberater beauftragen. Die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern hätten 2011 in einem Arbeitspapier festgelegt, dass die „Einschaltung externer Hilfsmittelberater unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall im Rahmen einer Interessenabwägung als zulässig angesehen“ werde, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Medizinische Hilfsmittel sind beispielsweise Rollstühle, Hörgeräte oder Prothesen. Mehr lesen