Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin will Palliativbeauftragten für Pflegeheime

RA Thorsten Siefarth - LogoBayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml dringt auf Korrekturen an den Plänen der Bundesregierung für ein neues Hospiz- und Palliativgesetz. Die Ministerin erläuterte am Mittwoch anlässlich eines Kongresses zu diesem Thema auf der Fachmesse ConSozial in Nürnberg: „In stationären Pflegeeinrichtungen werden viele hospizliche und palliative Versorgungsstrukturen derzeit nicht oder nur in geringem Umfang angeboten. Hier ist insbesondere mehr qualifiziertes Personal notwendig, um Versorgungsangebote zu koordinieren und die Bewohner sowie deren Angehörige entsprechend zu beraten. Mein Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in der Pflege.“ Huml fügte hinzu: „Ein Palliativbeauftragter im Pflegeheim könnte die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung mit der jeweiligen Einrichtung vernetzen. Seine Aufgabe könnte zudem sein, die Bewohner zu beraten und dabei zu unterstützen, die gewünschte Versorgung für sich zu finden. So erleichtern wir den Menschen in stationären Heimen den Zugang zu einer qualifizierten Sterbebegleitung.“

Nachbesserung beim Hospizgesetz verlangt!

RA Thorsten Siefarth - LogoGesundheits- und Sozialverbände sehen im Hospiz- und Palliativgesetzentwurf der Bundesregierung  große Fortschritte, fordern aber Nachbesserungen in einigen wichtigen Punkten. Bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag in Berlin sowie in ihren schriftlichen Stellungnahmen äußerten Experten die Sorge, dass schwer kranke und sterbende Patienten in Krankenhäusern und Pflegeheimen bei der Versorgung benachteiligt werden könnten. Nötig sei auf jeden Fall mehr qualifiziertes Personal. Mehr Infos gibt bei heute im bundestag.

Hospizgesetz: Bundesregierung will Änderungsvorschläge des Bundesrates aufgreifen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesregierung will einige Vorschläge des Bundesrates für Änderungen am Entwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes (pdf) prüfen. Das gilt zum Beispiel für die Forderung der Länderkammer, eine eigene Rahmenvereinbarung für stationäre Kinderhospize zu schließen, wie aus einer Unterrichtung der Regierung an den Bundestag (pdf) hervorgeht. Mehr lesen

Hospiz- und Palliativgesetz: Bundesrat will mehr Transparenz

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 12. Juni 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Hospiz- und Palliativversorgung beraten. Sie setzen sich für die Einführung von überprüfbaren und transparenten Leistungs- und Qualitätsstandards ein. Diese sollten Eingang in die Prüfkataloge der Krankenversicherung finden und Bestandteil der Regelprüfungen werden. Außerdem würden die besonderen Belange von Kindern nicht ausreichend berücksichtigt. Und die Länder fordern, alle drei Jahre eine Evaluierung vorzunehmen. In diesem Rhythmus soll geprüft werden, wie sich die neuen Regelungen auf die Versorgungslandschaft auswirken.