Bayerns Gesundheitsministerin dringt auf Änderungen am Entwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes

RA Thorsten Siefarth - LogoBayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml dringt auf Nachbesserungen am Gesetzentwurf des Bundes zur Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Huml betonte am Montag in Erlangen: „Insbesondere muss den stationären Hospizen und ambulanten Hospizdiensten eine deutlich höhere Vergütung gewährt werden als derzeit geplant. In diesem Bereich sollten die Krankenkassen künftig 100 Prozent der zuschussfähigen Kosten übernehmen. Dafür werde ich mich auf Bundesebene intensiv einsetzen.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Klar ist für mich auch, dass wir in den stationären Pflegeeinrichtungen weitergehende Regelungen zur Finanzierung der Sterbebegleitung brauchen. Auch hier muss der aktuelle Gesetzentwurf noch überarbeitet werden.“ Mehr lesen →

Neulich vor dem Sozialgericht: Mann erhebt 138 Klagen gleichzeitig!

RA Thorsten Siefarth - LogoLegal Tribune Online berichtet von einem Strafgefangenen, der vor den Sozialgerichten im Laufe der Zeit mehr als 2.000 Verfahren bestritten hat. Die Gerichte hätten dessen Anträge meist über Jahre liegen lassen und dann ohne Begründung abgewiesen. In 138 Fällen will der Mann nun eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer in Höhe von jeweils 1.200 Euro, insgesamt also 165.500 Euro.

Sämtliche 138 Klagen wies das Landessozialgericht Baden-Württemberg jedoch ab. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Darüber hat sich der Kläger beim Bundessozialgericht beschwert. Und das hat dem am Donnerstag stattgegeben!

Das Landessozialgericht habe den Anspruch auf rechtliches Gehör des Klägers verletzt. Zwar läge beim Kläger laut Gutachten eine „verfestigte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und querulatorischen Zügen“ vor, aber er sei prozessfähig. Er habe sein Anliegen nicht „völlig wirr“ vorgetragen und die Zahlung der Entschädigung auch wirklich erreichen wollen.

Das Landessozialgericht hätte die Entschädigungsklagen also nicht einfach als als „offensichtlich haltlos“ ablehnen und aus dem Prozessregister austragen dürfen. Es muss die Entschädigungsklagen nun erneut prüfen. Womöglich kann es diese aber „abbiegen“, indem es vom Kläger einen Gerichtskostenvorschuss verlangt – 213 Euro für jedes der 138 Verfahren.

Berlin: Knapp 60 Prozent für eine Pflegekammer!

RA Thorsten Siefarth - LogoEine deutliche Mehrheit der Pflegekräfte in Berlin befürwortet die Gründung einer Pflegekammer. Dies zeigt die aktuelle Studie zur „Akzeptanz einer Pflegekammer“, die von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales initiiert wurde. Insgesamt 58,8 Prozent der Befragten sprachen sich für die Gründung einer Pflegekammer aus. Nur 17,1 Prozent waren dagegen. Die größte Zustimmung gab es in der Berufsgruppe der Krankenpflege mit 62,2 Prozent, gefolgt von der Berufsgruppe der Kinderkrankenpflege mit 52,1 Prozent und der Altenpflege mit 49,8 Prozent.

Die Studie wird allerdings auch kritisiert. So seien die Pflegehilfskräfte nicht befragt worden. Außerdem sei ein Teil der Befürworter nicht bereit, einen Kammerbeitrag zu zahlen. Ein weiterer Teil wolle maximal fünf bis sieben Euro monatlich bezahlen. Deswegen erklärt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.: „Eine rechnerische Mehrheit für die Kammer und den geplanten Zwangsbeitrag kommt nur zustande, wenn das Land Berlin den Pro-Kopf-Beitrag der Pflegekräfte garantiert bei unter 7 Euro einfriert und alle weiteren Kosten übernimmt“.

Die repräsentative Studie wurde von der Alice Salomon Hochschule Berlin unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Ingrid Kollack durchgeführt. Zwischen November 2014 und März 2015 wurden insgesamt 1.196 Menschen in den relevanten Berufsgruppen in der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege befragt. Ziel war es, ein Meinungsbild der Beschäftigten in der Pflege zu bekommen und den Grad der Zustimmung oder Ablehnung gegenüber der Gründung einer Pflegekammer zu erheben. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin hat die Studie mit rund 78.000 Euro gefördert.

Quelle: Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung Gesundheit und Soziales vom 14.4.2015, Pressemitteilung des Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 17.4.2015

Stiftung Warentest checkt private Pflegeversicherungen – Pflege-Bahr nicht ausreichend!

RA Thorsten Siefarth - LogoGute private Pflegeversicherungen schließen die finanzielle Lücke im Pflegefall, die aktuell in den meisten Fällen je nach Pflegestufe 540 und mehr als 2000 Euro pro Monat betragen kann. Bei einem Test von privaten Pflegeversicherungen fand die Stiftung Warentest für ihre beiden Modellkunden im Alter von 45 und 55 Jahren insgesamt 5 „sehr gute“ und 78 „gute“ Angebote. Außerdem schauten sie sich die Pflege-Bahr-Tarife für Neukunden unterschiedlichen Alters an. Veröffentlicht sind die Ergebnisse in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Sie können auch unter www.test.de/pflegezusatzversicherung abgerufen werden.

Nicht ausreichend ist der sogenannte Pflege-Bahr. Die Leistungen dieses Tarifs reichen nicht aus, um den Bedarf bei Pflegebedürftigkeit über alle Pflegestufen hinweg zu decken. Allerdings bekommen Ältere oder bereits kranke Menschen häufig nur noch diese staatlich geförderte Tagegeldvariante. Denn hier gibt es keine Gesundheitsprüfung. Nur wer bereits pflegebedürftig ist, bekommt keinen Vertrag mehr. Wenn das Geld für die Pflege nicht ausreicht, springt das Sozialamt ein. Wenn möglich, holt es sich das Geld von den Kindern zurück. Wie viel diese zahlen müssen und ob ihre eigene Altersvorsorge dabei angetastet werden darf, listet Finanztest anhand von Beispielrechnungen auf.

Quelle: Pressemitteilung der Stiftung Warentest vom 14.4.2015

Weiterhin Lohn auch während einer Kur?

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn Arbeitnehmer sich in einer Maßnahme der medizinischen Vor- und Nachsorge befinden, haben sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung – wie im Krankheitsfall. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Träger der Sozialversicherung, zum Beispiel die Krankenkasse, die Maßnahme bewilligt hat und dass diese medizinisch notwendig ist. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen nun zweitinstanzlich bestätigt (Urteil vom 27.3.2015, Az. 10 Sa 1005/14).

In dem konkreten Fall konnte die Klägerin dies für ihre dreiwöchige Kur auf Langeoog jedoch nicht nachweisen. Weder aus dem Schreiben der Krankenkasse noch aus den ärztlichen Bescheinigungen ging hervor, dass die Kurmaßnahme dazu diente, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder eine sonst drohende Krankheit zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden. Dass sich die Krankenkasse immerhin an den Kosten der Kuranwendungen und an weiteren Kosten wie Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe beteiligt hatte, erachteten die Richter nicht als ausreichend.

Quelle: Pressemitteilung vom 31.3.2015 auf niedersachsen.de

Entwurf eines Hospiz- und Palliativgesetztes jetzt online!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Versorgung todkranker Menschen ist in Deutschland immer noch in einem erbärmlichen Zustand. Längst nicht alle Schwerstkranken werden von Fachkräften betreut, insbesondere auf dem Land. Nach wie vor gibt es auch große Probleme bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Die ambulante ärztliche Palliativversorgung liegt immer noch im Argen und die Finanzierung ist generell unzureichend. Das soll mit dem seit etlichen Jahren überfälligen Hospiz- und Palliativgesetz geändert werden. Wer den Entwurf lesen möchte, der kann diesen hier (pdf) über die Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung herunterladen. Einen ersten Überblick über das Gesetz bietet die Ärztezeitung.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Bundestag Initiative ergriffen und einen Antrag (pdf) eingereicht, um die Palliativversorgung in Deutschland zu verbessern.