Neuer Nachtwachenschlüssel in Bayern: Umsetzung in zwei Stufen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium hat einen neuen Nachtwachenschlüssel verfügt. Allerdings erfolgt die Umsetzung in zwei Stufen. Wenn die Heimaufsicht in der Zeit bis zum 31.12.2015 Mängel feststellt, dann hat sie die Einrichtung lediglich bei der Umsetzung des neuen Schlüssels zu beraten. Ein Mangel wird nicht festgestellt. Es wird in dieser Zeit also keine Anordnungen durch die Heimaufsicht geben. Mehr lesen →

Pflegekosten im Alter: Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern

RA Thorsten Siefarth - LogoIn der Süddeutschen Zeitung hinterfragt Wolfgang Janisch die aktuelle gesetzliche Lage. Seit mehr als 100 Jahren ist in Deutschland gesetzliche geregelt, dass nicht nur Eltern ihren Kindern, sondern auch Kindern ihren Eltern zu Unterhalt verpflichtet sind. Das wird insbesondere dann aktuell, wenn die Eltern pflegebedürftig sind. Allerdings führt diese Rechtslage zu mancherlei Unstimmigkeiten und ist auch ungerecht. Insbesondere für solche Kinder, die aus bescheidenen Verhältnissen kommen und sich im Lauf der Zeit etwas aufgebaut haben. Das Bundesjustizministerium sieht jedoch, so heißt es in dem Artikel in der Süddeutschen Zeitung, momentan keinen Handlungsbedarf.

Injektionstätigkeit: Wer muss die Mehrkosten für Sicherheitsnadeln tragen?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebebetroffene Menschen (BIVA) weist auf folgendes Problem hin: Einerseits müssen Pflegekräfte bei Injektionstätigkeiten Sicherheitsnadeln und -lanzetten verweden. Andererseits übernehmen Kassen häufig nur die Kosten für die herkömmlichen einfachen Nadeln. Bleibt der Aufpreis nun beim Pflegebedürftigen hängen? Laut Auskunft des bayerischen Patientenbeauftragten, so die BIVA, sind die Pflegeeinrichtungen für die Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich. Sie müssen deswegen auch primär die Mehrkosten tragen. Für die Grundkosten muss der Pflegebedürftige, bzw. dessen Krankenversicherung oder die Sozialhilfe einstehen. Weitere Details verrät die BIVA hier.

Geriatriezulage nach TV-L muss auch weiterhin bezahlt werden

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Arbeitgeber betreibt vorwiegend in Baden-Württemberg 65 Pflegeheime mit ca. 6.500 angestellten Pflegekräften. Auf die Arbeitsverhältnisse ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) anwendbar. Umstritten ist die dort geregelte monatliche Zulage in Höhe von 46,02 Euro brutto. Diese fällt an, wenn eine Pflegekraft Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei Kranken in geriatrischen Abteilungen oder Stationen ausübt. Das Landesarbeitsgericht Stuttgart hat nun bestätigt, dass diese Geriatrieulage auch weiterhin zu zahlen ist (20.7.2015, Az. 1 Sa 4/15). Mehr lesen →

Landtag Schleswig-Holstein beschließt Errichtung einer Pflegekammer

RA Thorsten Siefarth - LogoAls zweites Bundesland nach Rheinland-Pfalz bekommen nun auch Schleswig-Holsteins Kranken-, Kinder- und Altenpfleger eine eigene Interessenvertretung. Gegen den Protest der Opposition verabschiedeten SPD, Grüne und SSW in namentlicher Abstimmung am 15. Juli das notwendige Kammergesetz. Das neue Gesetz tritt noch im Juli in Kraft. Binnen der nächsten 30 Monate soll die erste Kammerwahl erfolgen. Ein Kompromissvorschlag von FDP und CDU, eine Kammer ohne Pflichtmitgliedschaft einzurichten, wurde bereits ein Jahr zuvor im Landtag abgelehnt.

Datenschutzbericht: Kassen erheben zu viele Daten!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesdatenschutzbeauftragte hat vor wenigen Tagen ihren 25. Tätigkeitsbericht (pdf) vorgelegt. Ein Thema ist „der Trend der ganzheitlichen Betreuung durch die Krankenkasse“. Das Problem: Die Kassen erheben bei ihrem Fallmanagement sehr sensible personenbezogene Daten – die sie letztlich aber nicht benötigen. Dies bedeute, so heißt es in dem Tätigkeitsbericht, einen weiteren Schritt in Richtung „gläserner Patient/Versicherter“. Problematisch sei auch, dass das Fallmanagement der Krankenkassen keine gesetzliche Grundlage hat.

Nachfolgend ein Beispiel: Eine Kasse schaltet den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein. Da sie selbst keine Entscheidung über eine Sachleistung treffen kann (z.B. darüber, ob ein elektrischer Rollstuhl erforderlich ist) beauftragt sie den MDK mit einer Begutachtung . Mehr lesen →