Geriatriezulage nach TV-L muss auch weiterhin bezahlt werden

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Arbeitgeber betreibt vorwiegend in Baden-Württemberg 65 Pflegeheime mit ca. 6.500 angestellten Pflegekräften. Auf die Arbeitsverhältnisse ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) anwendbar. Umstritten ist die dort geregelte monatliche Zulage in Höhe von 46,02 Euro brutto. Diese fällt an, wenn eine Pflegekraft Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei Kranken in geriatrischen Abteilungen oder Stationen ausübt. Das Landesarbeitsgericht Stuttgart hat nun bestätigt, dass diese Geriatrieulage auch weiterhin zu zahlen ist (20.7.2015, Az. 1 Sa 4/15). Mehr lesen