Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebebetroffene Menschen (BIVA) weist auf folgendes Problem hin: Einerseits müssen Pflegekräfte bei Injektionstätigkeiten Sicherheitsnadeln und -lanzetten verweden. Andererseits übernehmen Kassen häufig nur die Kosten für die herkömmlichen einfachen Nadeln. Bleibt der Aufpreis nun beim Pflegebedürftigen hängen? Laut Auskunft des bayerischen Patientenbeauftragten, so die BIVA, sind die Pflegeeinrichtungen für die Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich. Sie müssen deswegen auch primär die Mehrkosten tragen. Für die Grundkosten muss der Pflegebedürftige, bzw. dessen Krankenversicherung oder die Sozialhilfe einstehen. Weitere Details verrät die BIVA hier.