Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) beschäftigt sich in ihrem aktuellen Newsletter mit der Frage, ob die Mitglieder eines Heimbeirats ein anderes Mitglied „loswerden“ können. Das Ergebnis: Kein Landesheimgesetz sieht eine Regelung vor, nach der man einen Heimbeirat entpflichten kann. Allenfalls könnten die übrigen Mitglieder geschlossen zurücktreten und eine Neuwahl beantragen. Mehr Details sind bei der BIVA zu erfahren.