Begutachtungs-Richtlinie zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff genehmigt

RA Thorsten Siefarth - LogoDer neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bringt es mit sich, dass die Begutachtung der Betroffenen in Zukunft anders ablaufen muss. Dazu gibt es eine Richtlinie (pdf, 1,92 MB), die vom Spitzenverband der Kranken- und Pflegekassen grundlegend überarbeitet wurde. Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Richtlinie nun gengehmigt. Auf deren Basis werden zukünftig die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geschult, damit sie zeitgerecht zum 1. Januar 2017 in das neue Begutachtungsverfahren eingearbeitet sind.

Schreiben stoppt Medizinischen Dienst der Krankenversicherung

RA Thorsten Siefarth - LogoLaut einem Bericht der Münchner tz (Armin Geier) lassen sich manche ambulante Pflegedienste zur Zeit von ihren Kunden ein Dokument unterschreiben. Darin heißt es unter anderem: „Weiterhin widerspreche ich bzw. wünsche ich ausdrücklich nicht, von den Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Rahmen der Qualitätsprüfung nach §§ 112 ff. SGB XI angerufen, besucht und/oder befragt zu werden.“ Damit wird verhindert, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei seinen Qualitätsprüfungen bei dem Betroffenen nachschauen darf (inkl. Blick in die Pflegedokumentation). Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege prüft angeblich, wie es gegen diese Praxis vorgehen kann.

Überleitung der Pflegesätze in Kurzzeitpflegeeinrichtungen: Gesetz geändert

RA Thorsten Siefarth - LogoAufgrund des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wird ab dem 1.1.2017 ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil kommen. Der Bundestag hat vergangene Woche jedoch entschieden, dass dies für Kurzzeitpflegeeinrichtungen nicht gelten soll. Außerdem gilt für diese Einrichtungen eine andere Überleitungsformel für die Pflegegesätze als für vollstationäre Einrichtungen (§ 92e Abs. 3a SGB neue Fassung). Diese Formel greift dann, wenn sich die Vertragspartner bis zum 30.9.2016 nicht auf eine (ab dem 1.1.2017 geltende) Pflegesatzvereinbarung geeinigt haben. Planmäßig soll das Gesetz (das an sich das Transplantationsregister einführt) (pdf, 1 MB) zwar erst am 23.9.2016 verabschiedet werden, die hier dargestellten Vorschriften sollen aber rückwirkend zum 7.7.2016 in Kraft treten.

Kabinett beschließt Entwurf des Dritten Pflegestärkungsgesetzes

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Die Regelungen des PSG III sollen ganz überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das Gesetz will die Pflegeberatung in den Kommunen verbessern („Beratung aus einer Hand“) und die Kontrolle von Pflegediensten verschärfen. Mehr lesen

Gesetz kommt schneller als gedacht: Kontrolle von Pflegediensten wird intensiviert

RA Thorsten Siefarth - LogoWie Dirk Banse, Anette Dowideit in der WELT berichten, soll bereits am Dienstag bei einer vorgezogenen Sitzung im Kabinett der Gesetzentwurf für  das Pflegestärkungsgesetz III verabschiedet werden. Darin soll es auch darum gehen, dem Abrechnungsbetrug bei den Pflegediensten entgegenzuwirken. Unter anderem sollen die gesetzlichen Krankenkassen künftig die Abrechnungen sämtlicher ambulanter Pflegedienstbetreiber überprüfen dürfen. Dabei soll es nicht mehr darauf ankommen, ob die Patienten Geld aus der Kranken- oder der Pflegekasse beziehen. Bislang ist eine Kontrolle solcher Pflegedienste nicht möglich, die ausschließlich häusliche Krankenpflege anbieten. Krankenkassen sollen außerdem Leistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung), Pflegekassen Leistungen nach SGB V (Krankenversicherung) prüfen können.

Gesetzentwurf: Anspruch auf Pflegezeit für Beamte und Soldaten

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (pdf, 817 KB) „zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ für Beamte und Soldaten vorgelegt. Durch die Neuregelung soll ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit eingeführt werden. Für andere Berufsgruppen gibt es bereits ähnliche Regelungen. Mehr lesen