Ab Mitte Oktober informieren die Kassen über die neuen Pflegegrade

RA Thorsten Siefarth - LogoAnfang des kommenden Jahres tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Mit im Schlepptau hat er die neuen Pflegegrade. Diese lösen die bisherigen Pflegestufen ab. Alle Versicherten, die am 31. Dezember 2016 bereits Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, werden am 1. Januar 2017 ohne neue Antragstellung und ohne erneute Begutachtung aus den bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Niemand wird durch die Umstellung schlechter gestellt. Wie der Gesamtverband der Kassen (GKV-Spitzenverband) nun mitteilt, werden sich die Pflegekassen ab Mitte Oktober bis Dezember bei jedem Einzelnen schriftlich melden und ihn über seinen künftigen Pflegegrad informieren. Mehr lesen

Online-Rechner hilft bei Ermittlung des Pflegegrades

RA Thorsten Siefarth - LogoAb Anfang nächsten Jahres werden die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Wer bisher bereits eine Pflegestufe hatte, der wird automatisch in die neuen Pflegegrade überführt. Wer allerdings völlig neu eingestuft wird, der muss in einem Prüfverfahren verschiedene Module durchlaufen. Allerdings ist das neue Bewertungssystem nicht besonders transparent. Denn der Pflegegrad wird letztlich anhand einer komplizierten Formel berechnet. Hier kann der Pflegegradrechner des Onlineportals nullbarriere.de helfen. Dort werden die einzelnen Bewertungsmodule abgefragt und schließlich der Pflegegrad ermittelt.

Kommunen sollen eigene Pflegestützpunkte einrichten dürfen

RA Thorsten Siefarth - LogoMit dem dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) soll die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen in den Kommunen verbessert werden. Der Gesetzentwurf (pdf, 2,4 MB), der nun im Bundestag zur Beratung vorliegt, umfasst auch schärfere Kontrollen, um Abrechnungsbetrug durch kriminelle Pflegedienste zu verhindern. Mehr lesen

Gesetzentwurf: Abrechnung in der Pflegeversicherung soll komplett digital erfolgen

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) weist auf das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz hin. Der Entwurf (pdf, 314 KB) wurde heute im Bundeskabinett verabschiedet. Danach soll in der sozialen Pflegeversicherung die Abrechnung auf Papier komplett durch die vollelektronische Abrechnung ersetzt werden. Es ist geplant, das Ganze nach einer Vorbereitungsphase zum 1. Januar 2018 an den Start gehen zu lassen.

Pflegezusatzversicherung doch sinnvoll? Aktueller Überblick über die Angebote!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr) ist nicht sehr gut gelitten. Die zur Stiftung Warentest gehörende Finanztest meinte im Jahr 2013: Die „Tarife taugen nicht viel.“ Nun hat sich finanzen.de (Christian Hafler) den Markt nochmals angeschaut, 19 Anbieter unter die Lupe genommen und daraus die besten Tarife ermittelt. Außerdem wird erläutert, in welchen Situationen eine Pflegezusatzversicherung durchaus sinnvoll sein kann.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die neue Begutachtung

RA Thorsten Siefarth - LogoZum 1. Januar 2017 greift der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit auch ein weiterentwickeltes Begutachtungsinstrument – das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Dieses wird in einer aktuellen Fachinformation des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) ausführlich und anschaulich an Fallbeispielen erklärt. Darüber hinaus werden zentrale Fragen zur MDK-Begutachtung erläutert. Die Broschüre richtet sich an das Fachpublikum und kann hier (pdf, 1 MB) heruntergeladen werden. Printexemplare stehen ab August 2016 zur Verfügung.