Kommunen sollen eigene Pflegestützpunkte einrichten dürfen

RA Thorsten Siefarth - LogoMit dem dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) soll die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen in den Kommunen verbessert werden. Der Gesetzentwurf (pdf, 2,4 MB), der nun im Bundestag zur Beratung vorliegt, umfasst auch schärfere Kontrollen, um Abrechnungsbetrug durch kriminelle Pflegedienste zu verhindern. Mehr lesen

Kabinett beschließt Entwurf des Dritten Pflegestärkungsgesetzes

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Die Regelungen des PSG III sollen ganz überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das Gesetz will die Pflegeberatung in den Kommunen verbessern („Beratung aus einer Hand“) und die Kontrolle von Pflegediensten verschärfen. Mehr lesen

Pflegestärkungsgesetz III: Referentenentwurf liegt vor

RA Thorsten Siefarth - LogoKaum wurde das Pflegestärkungsgesetz II verabschiedet, so liegt auch schon Nummer drei auf dem Tisch. Dieser Tage wurde der Referentenentwurf (pdf, 617 KB) für das Pflegestärkungsgesetz III veröffentlicht. Zentral darin ist die Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege. Interessant: Die Kommunen sollen zukünftig die Pflegeberatung übernehmen. Außerdem sollen auch die Sozialhilfe (SGB XII) und die Entschädigungsstellen nach dem Bundesversorgungsgesetz mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff arbeiten. Auch die Abgrenzung von Leistungen der Pflegeversicherung/Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe spielt eine Rolle. Schließlich soll die Buchführungsverordnung geändert werden.