Kaum wurde das Pflegestärkungsgesetz II verabschiedet, so liegt auch schon Nummer drei auf dem Tisch. Dieser Tage wurde der Referentenentwurf (pdf, 617 KB) für das Pflegestärkungsgesetz III veröffentlicht. Zentral darin ist die Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege. Interessant: Die Kommunen sollen zukünftig die Pflegeberatung übernehmen. Außerdem sollen auch die Sozialhilfe (SGB XII) und die Entschädigungsstellen nach dem Bundesversorgungsgesetz mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff arbeiten. Auch die Abgrenzung von Leistungen der Pflegeversicherung/Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe spielt eine Rolle. Schließlich soll die Buchführungsverordnung geändert werden.