Änderung des saarländischen Pflegegesetzes soll Pflege in der häuslichen Umgebung stärken

RA Thorsten Siefarth - LogoSozialministerin Monika Bachmann hat gestern im Landtag des Saarlandes einen Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Pflegegesetzes eingebracht. Damit verfolgt die Landesregierung das Ziel, den Verbleib von hilfe-, betreuungs-, oder pflegebedürftigen Menschen in der eigenen Häuslichkeit zu sichern. Der Landtag hat die Änderungen in erster Lesung mit den Stimmen von CDU, SPD und Piraten auf den Weg gebracht. Grüne und Linke enthielten sich. Mehr lesen

Nicht mehr zögern: Jetzt Antrag auf Pflegestufe stellen!

RA Thorsten Siefarth - LogoWer bislang noch gezögert hat, einen Antrag zur Pflegeeinstufung zu stellen, der sollte das unbedingt jetzt erledigen. Denn wenn eine Pflegestufe zuerkannt wird, dann wird diese ab dem 1. Januar 2017 automatisch in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Und zwar ohne erneute Begutachtung. Die Überleitung hat dann meist höhere Leistungen der Pflegekassen zur Folge. Das gilt selbst dann, wenn man „nur“ die sogenannte Pflegestufe 0 hat, aber eine „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ vorliegt. Auch in diesem Fall erfolgt die automatische Überleitung, sogar in Pflegegrad 2. Den Einstufungsantrag kann man ohne besondere Form bei seiner Pflegekasse stellen. Selbst ein Anruf ist rechtlich schon ein wirksamer Antrag!

Pflegebedürftigkeit: Ab 1. Juli keine Wiederholungsbegutachtungen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Pflegestärkungsgesetz II bringt einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die Pflegestufen werden durch Pflegegrade abgelöst. Die Vorbereitung für die Umstellung sind schon voll im Gang. Ab Januar 2017 werden dann alle Pflegebedürftigen entsprechend der vorliegenden Pflegestufen in die entsprechenden Pflegegrade übergeleitet. Und zwar ohne erneute Begutachtung. Außerdem werden bereits ab dem 1. Juli dieses Jahres keine Wiederholungsbegutachtungen bei bereits begutachteten Pflegebedürftigen mehr durchgeführt. Der Gesetzgeber hat dies so vorgesehen, weil er für die zweite Jahreshälfte mit einem erhöhten Aufkommen an Erstanträgen auf eine Pflegeeinstufung (noch nach dem alten System) rechnet.

Pflegestärkungsgesetz III: Referentenentwurf liegt vor

RA Thorsten Siefarth - LogoKaum wurde das Pflegestärkungsgesetz II verabschiedet, so liegt auch schon Nummer drei auf dem Tisch. Dieser Tage wurde der Referentenentwurf (pdf, 617 KB) für das Pflegestärkungsgesetz III veröffentlicht. Zentral darin ist die Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege. Interessant: Die Kommunen sollen zukünftig die Pflegeberatung übernehmen. Außerdem sollen auch die Sozialhilfe (SGB XII) und die Entschädigungsstellen nach dem Bundesversorgungsgesetz mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff arbeiten. Auch die Abgrenzung von Leistungen der Pflegeversicherung/Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe spielt eine Rolle. Schließlich soll die Buchführungsverordnung geändert werden.

Urteil: Für Versorgungsvertrag braucht Pflegeheim ein Angebot „rund um die Uhr“

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Landessozialgericht Niedersachsen – Bremen hat entschieden, dass eine stationäre Einrichtung nur dann gegen die Landesverbände der Pflegekassen einen Anspruch auf den Abschluss eines Versorgungsvertrages für die vollstationäre Pflege hat, wenn die stationäre Einrichtung auch ein Angebot im Bereich der Tagesgestaltung vorhält. Mehr lesen