Bayern: Verfassungsgerichtshof muss über Pflege-Volksbegehren entscheiden

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bayerische Innenministerium hat am 18. April 2019 das beantragte Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben. Insbesondere seien die begehrten Regelungen über die Bemessung des Pflegepersonals in Krankenhäusern mit Bundesrecht nicht vereinbar. In diesem Bereich habe der Bund – und nicht die die Bundesländer – die Gesetzgebungskompetenz. Außerdem sei die Begründung des beantragten Volksbegehrens nicht ausreichend.

Änderung des saarländischen Pflegegesetzes soll Pflege in der häuslichen Umgebung stärken

RA Thorsten Siefarth - LogoSozialministerin Monika Bachmann hat gestern im Landtag des Saarlandes einen Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Pflegegesetzes eingebracht. Damit verfolgt die Landesregierung das Ziel, den Verbleib von hilfe-, betreuungs-, oder pflegebedürftigen Menschen in der eigenen Häuslichkeit zu sichern. Der Landtag hat die Änderungen in erster Lesung mit den Stimmen von CDU, SPD und Piraten auf den Weg gebracht. Grüne und Linke enthielten sich. Mehr lesen