Bayern: Verfassungsgerichtshof muss über Pflege-Volksbegehren entscheiden

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bayerische Innenministerium hat am 18. April 2019 das beantragte Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben. Insbesondere seien die begehrten Regelungen über die Bemessung des Pflegepersonals in Krankenhäusern mit Bundesrecht nicht vereinbar. In diesem Bereich habe der Bund – und nicht die die Bundesländer – die Gesetzgebungskompetenz. Außerdem sei die Begründung des beantragten Volksbegehrens nicht ausreichend.

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