Neues Heimrecht tritt in Bayern in Kraft: Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz

RA Thorsten Siefarth - LogoBislang war in Bayern das Bundes-Heimgesetz gültig. Seit heute ist es durch das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz abgelöst.



Bislang gibt es ein neues Gesetz nur in Baden-Württemberg …

Die Föderalismusreform hat den Ländern die Kompetenz gebracht, ihr Heimrecht selbst regeln zu dürfen. Mehrere Länder arbeiten an neuen Regelungen. Bislang hat aber erst Baden-Württemberg ein rechtskräftiges neues Gesetz. In den anderen Ländern gilt weiterhin das Bundes-Heimgesetz.

… und seit heute auch in Bayern

Seit heute ist indes auch in Bayern ein neues Heimrecht in Kraft. Das Gesetz heißt allerdings nicht Bayerisches Heimgesetz, sondern Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – PfleWoqG).

Das Bayerische Gesundheitsministerium meint dazu:

Mit diesem Gesetz, das an die Stelle des reformbedürftigen Bundesheimgesetzes tritt, sollen mehr Transparenz in die Leistungsqualität in der Pflege und Betreuung gebracht und unnötige bürokratische Hürden abgebaut werden. Die Einbeziehung neuer Wohnformen in den Gesetzentwurf markiert einen klaren Paradigmenwechsel im Verhältnis zum Bundesheimgesetz. Auch die in Bayern bereits seit Jahren praktizierten unangemeldeten Heimnachschauen werden nun ausdrücklich gesetzlich verankert.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 1.8.2008

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