Einzelpflegekräfte scheinselbständig?

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) hat ein Gutachten zu Einzelpflegekräften nach § 77 SGB XI vorgelegt. Ergebnis: Das Vertragsverhältnis zwischen Pflegekassen und Einzelpersonen über die Versorgung von Pflegebedürftigen dürfte zu einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führen.



Die Pflegeversicherungsreform gewährt den Pflegekassen seit dem 1.7.2008 die Möglichkeit, Verträge mit Einzelpflegekräften zu schließen. Der bpa hat dazu ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Zentraler Punkt: Welche Anforderungen hinsichtlich Qualität und Eignung zum Schutze der Pflegebedürftigen müssen vorliegen und wann dürfen Einzelpflegekräfte mit welchem Status tätig werden.

Das Gutachten hat nun ergeben: Die Einzelpflegekräfte sind nicht selbstständig, sondern scheinselbstständig. Folge: Alle arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften sind anwendbar, beispielsweise auch der Kündigungsschutz.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. Nr. 39/08 vom 28.7.2008

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