Bundesrat: Drittes Pflegestärkungsgesetz muss an zentralen Stellen geändert werden

RA Thorsten Siefarth - LogoDas dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) der Bundesregierung muss nach Ansicht des Bundesrates an zentralen Stellen verändert werden. So seien die geplanten Änderungen und Leistungsausweitungen mit erheblichen Mehrausgaben für die Kommunen als Träger der Sozialhilfe verbunden, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Gesetzentwurf. Mehr lesen

Umzug ins Pflegeheim: Sozialamt muss Überschneidungskosten übernehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoIn einem Fall aus Nordrhein-Westfalen hatte eine Betreuerin die Wohnung des Pflegebedürftigen wegen des Umzugs in ein Pflegeheim ordentlich gekündigt. Die Folge: Für drei Monate musste doppelte Miete bezahlt werden. Das Sozialamt wollte diese Überschneidungskosten nicht übernehmen. Zu Unrecht, wie das Sozialgericht Aachen entschieden hat (Urteil vom 24.02.2015, Az. S 20 SO 132/14). Denn ein Mieter hat beim Umzug in ein Heim kein Recht auf eine fristlose und außerordentliche Kündigung. Das persönliche Verwendungsrisiko für die Wohnung trägt allein der Mieter. Also: Das Sozialamt muss für die doppelte Miete aufkommen.

Kommunen sollen eigene Pflegestützpunkte einrichten dürfen

RA Thorsten Siefarth - LogoMit dem dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) soll die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen in den Kommunen verbessert werden. Der Gesetzentwurf (pdf, 2,4 MB), der nun im Bundestag zur Beratung vorliegt, umfasst auch schärfere Kontrollen, um Abrechnungsbetrug durch kriminelle Pflegedienste zu verhindern. Mehr lesen

Wird für 80.000 Heimbewohner die Sozialhilfe gestrichen?

RA Thorsten Siefarth - LogoIm dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) fehlt für das Sozialhilferecht eine Regelung, durch die ab dem 1.1.2017 für Heimbewohner, die nicht in die Pflegegrade zwei bis fünf eingestuft werden, die Finanzierung der Heimkosten durch den Sozialhilfeträger sichergestellt ist. Damit würde für 80.000 Heimbewohner, die zukünftig den Pflegegrad 1, also bislang noch Pflegestufe 0 haben, die Sozialhilfe gestrichen. Betroffen wären ältere Menschen, die einen geringen Pflegebedarf haben, aber trotzdem nicht mehr alleine in ihrer Wohnung leben können. Darauf weist der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. hin und fordert den Gesetzgeber auf, dies zu ändern.

Urteil: Sterbegeldversicherung muss nicht verwertet werden

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Rente einer 68-jährigen Frau reicht nicht aus. Also soll sie Grundsicherungsleistungen vom Sozialamt bekommen. Die Behörde meint jedoch, die Frau müsse zunächst ihre Sterbegeldversicherung verwerten. Die Frau ist hingegen der Ansicht, dass Vermögenswerte, die zur Absicherung der Kosten einer angemessenen Bestattung angespart werden, durch die Härteregelung des § 90 Abs. 3 SGB XII geschützt seien (Schonvermögen). Mehr lesen

Rentnerin darf nicht von der Sozialhilfe in die gesetzliche Krankenversicherung verschoben werden

RA Thorsten Siefarth - LogoWer ist bei Sozialhilfeempfängern für die Krankenbehandlung zuständig und kommt für die Kosten auf? Im zu entscheidenden Fall hatte das Sozialamt die laufende Hilfegewährung einer Rentnerin für einen Monat unterbrochen und dies zum Anlass genommen, die Rentnerin bei der AOK anzumelden. Zu Unrecht, wie das Landessozialgericht Stuttgart vor wenigen Tagen urteilte. Wer als Sozialhilfeempfänger Leistungen der Hilfe bei Krankheit vom Sozialamt erhält, kann nur unter engen Voraussetzungen vom Sozialamt in die Versicherungspflicht bei den gesetzlichen Krankenkassen überwiesen werden. Die Rentnerin erhält weiterhin auf Kosten des Sozialamts Hilfeleistungen im Krankheitsfall. Mehr lesen