Bundesrat: Drittes Pflegestärkungsgesetz muss an zentralen Stellen geändert werden

RA Thorsten Siefarth - LogoDas dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) der Bundesregierung muss nach Ansicht des Bundesrates an zentralen Stellen verändert werden. So seien die geplanten Änderungen und Leistungsausweitungen mit erheblichen Mehrausgaben für die Kommunen als Träger der Sozialhilfe verbunden, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Gesetzentwurf. Mehr lesen