Umzug ins Pflegeheim: Sozialamt muss Überschneidungskosten übernehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoIn einem Fall aus Nordrhein-Westfalen hatte eine Betreuerin die Wohnung des Pflegebedürftigen wegen des Umzugs in ein Pflegeheim ordentlich gekündigt. Die Folge: Für drei Monate musste doppelte Miete bezahlt werden. Das Sozialamt wollte diese Überschneidungskosten nicht übernehmen. Zu Unrecht, wie das Sozialgericht Aachen entschieden hat (Urteil vom 24.02.2015, Az. S 20 SO 132/14). Denn ein Mieter hat beim Umzug in ein Heim kein Recht auf eine fristlose und außerordentliche Kündigung. Das persönliche Verwendungsrisiko für die Wohnung trägt allein der Mieter. Also: Das Sozialamt muss für die doppelte Miete aufkommen.

2 Gedanken zu „Umzug ins Pflegeheim: Sozialamt muss Überschneidungskosten übernehmen

  • 16. Februar 2021 um 14:55 Uhr
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    Ich habe erst jetzt ihren Artikel gelesen, da meine Mutter betroffen ist von der Überschneidungszahlung. Sie ist nach einem Sturz zunächst in Kurzzeitpflege gekommen um bis zuletzt eventuell doch noch in die Wohnung zurück kehren zu können. Jedoch hat sich Mitte Jan 21 das doch als unmöglich herausgestellt und der Antrag auf Sozialhilfe und Wohngeld musste gestellt werden. erst Mitte Jan. kam die Pflegraderhöhung auf 4 und damit die Heimwürdigkeitsbescheinigung, der Einzug war nötig und damit möglich.
    Alles innerhalb mehreren Tagen, kurzfristig.
    Somit wurde am 10.01.21 die Wohnung umgehend gekündigt. Natürlich beträgt sie somit
    3 Mon. zu Ende April. Es handelt sich um eine Genossenschaft, die Anteile voraussetzt. Das weiß auch das Sozialamt und will die Überschneidungskosten nicht für die 3 Monate zahlen. Zunächst will es max. bis Ende Februar, ich solle bis dahin räumen und eine Nachmieter vorschlagen. Das lässt die Genossenschaft aber nicht zu.
    Sie bleibt bei der Kündigungsfrist von 3 Monaten. Das Amt sagte es seien ja Anteile da, daraus können die RE beglichen werden. Die stehen aber noch nicht zur Verfügung. Bescheid ist jetzt gekommen und es werden jetzt scheinbar Febr und März gezahlt, April jedoch nicht mehr1? Meine Erachtens dann doch auch April, denn ich habe so schnell als möglich gekündigt nach den Bescheiden und Wissen und für einen direkten Nachmieter zu sorgen, habe ich keine Berechtigung. Sollte ich jetzt Einspruch erheben? Ich habe in der Kürze doch alles getan um die Aufwendungen so gering wie möglich zu halten, selbst die Entrümpelung haben wir dem Sozialamt nicht in Rechnung gestellt, was möglich gewesen ist. Da kann mir doch keine Verschleppung ankreiden. Das wäre das Unternehmerische Risiko des Vermieters sagt das Sozialamt, aber gefunden habe ich dazu nur als Info, dass nur meine Mutter das persönliche Verwendungsrisiko hat und damit müsse das Amt zahlen. Stimmt das und was sollte ich tun?

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    • 17. Februar 2021 um 8:14 Uhr
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      Vielen Dank für Ihre Frage! Leider kann ich auf meiner Webseite keine Rechtsberatung erteilen. Aber vielleicht kommen Sie durch Ihren Beitrag in Kontakt mit anderen und können sich mit diesen über ihre Erfahrungen austauschen.

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