Eine Sparkasse aus Süddeutschland verlangt von dem Betreuer, den Gerichtsbeschluss über seine Einsetzung als Betreuer vorzulegen. Wie der Bundesanzeiger Verlag auf seiner Webseite berichtet, gab es dazu ein Schlichtungsverfahren beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Dabei konnte ein derartiger Anspruch der Sparkasse nicht festgestellt werden. Die Bank müsse sich mit dem Betreuerausweis, der im konkreten Fall alle wesentlichen Daten enthalte, zufriedengeben. Weitere Informationen aus dem Betreuungsbeschluss sind für die Bank entbehrlich. Zum Beispiel auch Angaben zum Überprüfungstermin der Betreuung. Denn mit Ablauf dieser Frist muss lediglich die Fortführung der Betreuung geprüft sein, über eine Fortführung oder Beendigung der Betreuung ist damit noch nichts ausgesagt.