Fehler des Betreuers: Frau bekommt Altersrente nicht mehr rückwirkend

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Frau hatte seit Juni 2011 die Möglichkeit, eine Altersrente zu beziehen. Doch ihr Betreuer hat es vermasselt.



Aufgrund einer wahnhaften Störung wurde im November 2012 gerichtlich ein Betreuer für sie bestellt. Dieser wollte mit einem Antrag im Januar 2014 rückwirkend Rente für die Betreute. Die Rentenversicherung lehnte ab. Das Sozialgericht Mainz (Az. S 10 AG 330/14) hat die Klage nun abgewiesen. Der Betreuer habe sowohl das Alter der Klägerin gekannt als auch die generelle Möglichkeit der Altersrente. Nach seinen eigenen Angaben habe er auch gewusst, dass die Klägerin eine Witwenrente und nicht eine Altersrente bezog. Es war sein Fehler, die Rente nicht innerhalb von drei Monaten seit der Bestellung zum Betreuer beantragt zu haben. Dann hätte die Frau die Rente noch rückwirkend bekommen können.

 

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