Wer Altersrente bezieht und sich um Pflegebedürftige kümmert, kann unter bestimmten Voraussetzungen seine Rente erhöhen. Die Pflegekasse bezahlt Rentenversicherungsbeiträge für Personen, die mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, pflegen. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann dem Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung entnommen werden. Außerdem muss der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 haben. Diese Regel galt lange nicht für pflegende Rentnerinnen und Rentner – mit der Einführung der Flexi-Rente im Juli 2017 hat sich das geändert. Diese Möglichkeit wird bisher kaum genutzt. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Mehr lesen
Rentenversicherungsrecht
Keine Witwenrente nach Hochzeit am Krankenbett
Hat eine Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert, so besteht regelmäßig kein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente. Nur wenn besondere Umstände die Annahme einer sogenannten Versorgungsehe widerlegen, kann eine entsprechende Rente beansprucht werden. Hiervon ist regelmäßig nicht auszugehen, wenn die tödlichen Folgen einer schweren Krankheit bei Eheschließung für den Verstorbenen vorhersehbar waren. Dies entschied aktuell das Hessische Landessozialgericht.
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Rente zu Unrecht bezahlt: Betreuerin muss nicht haften!
Die gerichtlich bestellte Betreuerin hatte keine Kenntnis vom Tod des Betreuten. Auch der Rentenversicherungsträger zunächst nicht. Er zahlte also die Rente. Die weiterhin unwissende Betreuerin verwendete diese zur Begleichung offener Rechnungen. Der Rentenversicherungsträger forderte später von der Betreuerin, als er vom Tod des Versicherten erfuhr, die Rückzahlung der über den Tod hinaus gezahlten Rente. Das Bundessozialgericht hat dies in einem aktuellen Urteil jedoch abgelehnt. Mehr lesen
Fehler des Betreuers: Frau bekommt Altersrente nicht mehr rückwirkend
Eine Frau hatte seit Juni 2011 die Möglichkeit, eine Altersrente zu beziehen. Doch ihr Betreuer hat es vermasselt. Mehr lesen