Rentnerin darf nicht von der Sozialhilfe in die gesetzliche Krankenversicherung verschoben werden

RA Thorsten Siefarth - LogoWer ist bei Sozialhilfeempfängern für die Krankenbehandlung zuständig und kommt für die Kosten auf? Im zu entscheidenden Fall hatte das Sozialamt die laufende Hilfegewährung einer Rentnerin für einen Monat unterbrochen und dies zum Anlass genommen, die Rentnerin bei der AOK anzumelden. Zu Unrecht, wie das Landessozialgericht Stuttgart vor wenigen Tagen urteilte. Wer als Sozialhilfeempfänger Leistungen der Hilfe bei Krankheit vom Sozialamt erhält, kann nur unter engen Voraussetzungen vom Sozialamt in die Versicherungspflicht bei den gesetzlichen Krankenkassen überwiesen werden. Die Rentnerin erhält weiterhin auf Kosten des Sozialamts Hilfeleistungen im Krankheitsfall. Mehr lesen