Das geht aus zwei aktuellen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20. Dezember 2022 hervor. Danach können Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern nur dann verjähren, wenn Arbeitgeber ausdrücklich und rechtzeitig auffordern, den Resturlaub zu nehmen sowie vor Verjährung warnen. Das gilt sogar für die Zeit vor 2019 (damals wurde die Hinweis- und Warnpflicht des Arbeitgebers erstmals gerichtlich festgestellt). Anders jedoch bei einer lang andauernden Krankheit, die von Beginn des Urlaubsjahres bis einschließlich 31. März des Folgejahres andauert. Hier kann der Arbeitnehmer weder arbeiten noch Urlaub nehmen, ein Hinweis des Arbeitgebers wäre also nutzlos. In diesem Fall gilt die normale Regel, dass der Urlaub nach 15 Monaten (also im März des Folgejahres) verfällt. Mehr Infos in der ersten Pressemitteilung und in der zweiten Pressemitteilung des BAG.
Neue Podcast-Folge online: Arbeitszeiterfassung ist Pflicht!
Noch immer scheinen viele Gesundheitsunternehmen die Arbeitszeit nicht ausreichend zu erfassen. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts zwingt jedoch dazu, spätestens jetzt tätig zu werden. Ich erläutere in diesem Podcast, welche Konsequenzen das Urteil für Praxis mit sich bringt. Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.
Krankenkasse lehnt häusliche Krankenpflege ab: Diese Tipps helfen Ihnen!
Damit die medizinische Behandlung auch zu Hause gesichert ist, können Ärzte ihren Patienten häusliche Krankenpflege verordnen. Ambulante Pflegedienste bzw. Sozialstationen übernehmen dann die notwendigen Maßnahmen. Zum Beispiel Blutzuckermessung, Medikamentengabe oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Die Kosten dafür zahlt die Krankenkasse. Aber nicht immer spielt die Kasse mit. Doch was können Sie tun, wenn die Kasse die Kostenübernahme ablehnt? Diese Frage beantworte ich ein einem Rechtstipp auf anwalt.de.
Urteil: Corona-Einmalzahlung auch für Heimbewohner
Wer Sozialhilfe erhielt, der hatte für Mai 2021 Anspruch auf eine Corona-Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Die Stadt Freiburg hatte einem Heimbewohner die Auszahlung jedoch versagt, weil er nur Hilfe zur Pflege und keine Grundsicherung erhalten hatte. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat aber nun in zweiter Instanz bestätigt: Auch Heimbewohner haben Anspruch auf die Corona-Einmalzahlung, selbst wenn sie zwar keine Grundsicherung erhalten, aber im Rahmen der Hilfe zur Pflege einen Barbetrag und eine Bekleidungspauschale bezogen haben. Hier gibt es die Pressemitteilung. Und hier das Urteil im Volltext.
Neue Podcast-Folge: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft aus – Was sind die Konsequenzen?
Wer gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht verstoßen hat, der bekam die verwaltungs- und arbeitsrechtliche Folgen womöglich bereits zu spüren. Oder die betroffenen Beschäftigten rechnen noch damit. Nun soll die Impfpflicht zum 31. Dezember auslaufen. Die naheliegende Frage: Welche Konsequenzen hat das für die bisherigen Verfahren – und auch für die zukünftigen? Genau darum geht es in der aktuellen Podcast-Folge. Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz muss Beiträge zurückzahlen
Eine Pflegekammer ist verpflichtet, nach dem Kostendeckungsprinzip zu arbeiten, sie darf kein Vermögen anhäufen. Doch genau das ist in Rheinland-Pfalz geschehen. Die Konsequenz: Die Pflegekammer hätte keine oder nur deutlich geringere Zwangsbeiträge einziehen dürfen. Deswegen hatten fünf Pflegekräfte gegen die Beitragsbescheide der Jahre 2016 bis 2019 vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geklagt. Mitte November fand die Verhandlung statt. Nach einem richterlichen Hinweis hat die Pflegekammer sämtliche Bescheide zurückgenommen. Mehr Infos gibt es bei dem BEN Kurier.